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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. Berlin den 24. Dezember 1888. Nr. 30.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Anlegung von Trauer für den Fwnewigten Geo rzoglich Hessischen General der Kavallerie
Prinzen Alexander von Hessen und Ain Großherzogliche Hoheit.
Ich habe Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei NRhein überlassen, die
Trauer für das 2. Großherzoglich Hessische Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 zu Ehren
des verewigten Chefs des Regiments, des Groß herzoglch Hessischen Generals der Kavallerie
Prinzen Alexander von Hessen und bei Rhein Großherzogliche Hoheit, festzusetzen und hat das
Generalkommando hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 15. Dezember 1888. Or
Wilhelm.
An das Generalkommando des XlI. Armeekorps.
Ich bestimme hierdurch, daß die Offiziere des Schleswig-Holsteinschen Dragoner-Regiments
Nr. 13 zu Ehren des verewigten Chefs des Regiments, des Großherzoglich Hessischen Generals
der Kavallerie Prinzen Alexander von Hessen und bei Ahein Großherzogliche Hoheit, 5 Tage
Trauer-Flor um den linken Unterarm anzulegen. haben und daß eine Deputation des Regiments,
bestehend aus dem Regimentskommandeur, 1 Rittmeister und 1 Lieutenant, sich zur Beisetzung
des Verewigten nach Darmstadt begiebt.
Berlin den 15. Dezember 1888.
Wilhelm.
An das Generalkommando des XV. Armeskorps.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Dezember 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordres werden hierdurch mit dem Hinzufügen der
Armee bekannt gemacht, daß Seine bKönigliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei
Rhein die Trauer für die Offiziere des „Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments
Großherog), * 110 auf 5 5 2% Pstt
No. 497/12. ronsart v. schellenvorft