Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. Berlin den 24. Dezember 1888. Nr. 30. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: ußerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner zundunge dieses Blattes; der Preis derselben richtet 68 nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, salls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 14. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Anlegung von Trauer für den Fwnewigten Geo rzoglich Hessischen General der Kavallerie 
Prinzen Alexander von Hessen und Ain Großherzogliche Hoheit. 
Ich habe Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei NRhein überlassen, die 
Trauer für das 2. Großherzoglich Hessische Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 zu Ehren 
des verewigten Chefs des Regiments, des Groß herzoglch Hessischen Generals der Kavallerie 
Prinzen Alexander von Hessen und bei Rhein Großherzogliche Hoheit, festzusetzen und hat das 
Generalkommando hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 15. Dezember 1888. Or 
Wilhelm. 
An das Generalkommando des XlI. Armeekorps. 
Ich bestimme hierdurch, daß die Offiziere des Schleswig-Holsteinschen Dragoner-Regiments 
Nr. 13 zu Ehren des verewigten Chefs des Regiments, des Großherzoglich Hessischen Generals 
der Kavallerie Prinzen Alexander von Hessen und bei Ahein Großherzogliche Hoheit, 5 Tage 
Trauer-Flor um den linken Unterarm anzulegen. haben und daß eine Deputation des Regiments, 
bestehend aus dem Regimentskommandeur, 1 Rittmeister und 1 Lieutenant, sich zur Beisetzung 
des Verewigten nach Darmstadt begiebt. 
Berlin den 15. Dezember 1888. 
Wilhelm. 
An das Generalkommando des XV. Armeskorps. 
Kriegsministerium. Berlin den 20. Dezember 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordres werden hierdurch mit dem Hinzufügen der 
Armee bekannt gemacht, daß Seine bKönigliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei 
Rhein die Trauer für die Offiziere des „Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments 
Großherog), * 110 auf 5 5 2% Pstt 
No. 497/12. ronsart v. schellenvorft 
 
	        
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