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C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
wisenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Deffentliche.
aa. Höhere Bürgerschulen.
Königreich Preußen.
Provinz Westpreußen.
f Die höhere Bürgerschule zu Graudenz.
Anmerkung: Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1888.
1) Die Schule hat keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Das NealGmmasium zu Prenzlau (A. b. I. 25. des Verzeichnisses vom 6. Juni d. IJ.) und die Ober-
Realschule zu Coblenz (A. c. I. 10 a. a. O.) sind eingegangen. Ferner ist die dem Erziehungs-
und Unterrichts-Institut des Professors Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt (C. b. VI. a. a.
seiner Zeit verliehene Militärberechugung wegen veränderter Organisation der Anstalt erloschen.
Berlin den 6. Dezember 1888.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
v. Boetticher.
Den nachbezeichneten Lehranstalten
#l1. der höheren Privat-Bürgerschule unter der Leitung des Diakonus G. Lentz zu Gnadenfrei
(Schlesien),
12. der katholischen Knaben-Unterrichts= und Erziehungs-Anstaltides Dr. Christian Joseph Tonas
(früher Gerhard Loben) zu Kemperhof bei Coblenz (Verzeichniß vom 6. Juni d. J.,
5) un
3. der progymnasialen und der # höheren Bürgerschul-Abtheilung des Erziehungs-Instituts des
Dr. Franz Knickenberg (früher J. Knickenbe sen.) zu Telgte (I. 8. a. a. O.)
ist provisorisch gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einihrg frei
willigen Militärdienst venjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichts-
behörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung
wohl bestanden taben.
Gleichzeitig wird der verliehenen Berechtigung rückwirkende Kraft zu Gunsten derjenigen Zöglinge
beigelegt, welche an der unter Ziffer 1 aufgeführten Anstalt und an der höheren Bürgerschul-Abtheilung der
unter Ziffer 3 vermerkten Anstalt zu Ostern 1888 die Entlassungsprüfung bestanden haben.
Ferner ist dem unter der Leitung des Direktors Wichern und des Pastors a. D. Röhricht
stehenden Pensionat des Rauhen auses zu * bei Hamburg (Bekanntmachung vom 9. September d. J.)
noch außerdem die Bezeichnung „Paulinum“ beigelegt worden.
Berlin den 6. Dezember 1888.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
v. Boetticher.