Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. Herlin den 14. Februar 13888. Nr. 2.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.& 50 A., Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Rummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. Der Preis der dieser Nummer beigefügten Anlage beträgt 60 4 —
Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben
sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 4 90 J durch die Post oder in direkter Zusendung von der
Expedition zu beziehen.
Kriegsministerium. Berlin den 14. Februar 1888.
Nr. 16.
Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 sowie vorläufige Ausführungs-
und militärische Ergänzungs-Bestimmungen zu demselben.
1. Der heutigen Nummer des Armee-Verordnungs-Blattes liegt in besonderer Anlage das
Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 nebst vorläufigen
Ausführungs= und militärischen Ergänzungs-Bestimmungen zu demselben,
bei.
Der unterm 27. Januar 1888 Nr. 480/1. 88 A. 1 zur Versendung gelangte Entwurf des
Gesetzes u. s. w. ist zu vernichten.
Die durch die vorläufigen Ausführungs= und militärischen Ergänzungs-Bestimmungen vorgeschriebenen
Formulare sind nach den vom Kriegsministerium genehmigten Proben in der eichibruckre vor-
räthig. Letztere ishgermächtig, den noch vorhandenen Bestand an Ueberweisungs-Nationalen für
die verschiedenen Waffengattungen zunächst noch aufzubrauchen.
Besondere Abdrücke der Anlage sind bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler
und Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70, auf direkte Bestellung zum Preise von 60 Pf. für
das Exemplar zu haben.
No. 2112. 838. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
8
« -
P
Kriegsministerium. Berlin den 14. Februar 1888.
Nr. 17.
Ergänzungs-Bestimmungen des Chefs der Admiralität zu dem Gesetz, betreffend Aenderungen der
Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888.
Den Königlichen Generalkommandos werden die von dem Chef der Admiralität zu dem Gesetz, betreffend
Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 erlassenen Ergänzungs-Bestimmungen behufs Vertheilung
g — Stellen, welche von hier aus Exemplare der Marineordnung erhalten haben, mittelst Post-
endung zugehen.
No. 212/2. 38. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Januar 1888.
Krankenträger-Ordnung.
Die Instruktion für die Militärärzte zum Unterricht der Krankenträger vom 25. Juni 1875 tritt außer Kraft
und wird durch die neubearbeitete Krankenträger-Ordnung ersetzt. Letztere wird den Kommandobehörden in
der erforderlichen Anzahl von Exemplaren mit Vertheilungsplan unter Umschlag übersandt werden.