Armee- Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. Berlin den 19. Februar 1888. Nr. 3.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 66.
Der vierteljährliche Prünumeretionspreio dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: Gßerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis verselben richtet 8 nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wiro dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Rummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
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Nr. 27.
Rekrutirung der Armee für 1888/89.
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1888/89 das Nachstehende:
I. Entlassung der Reservisten.
1. Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denj jenigen Trup *
welche an den Herbstübungen Theil nehmen, am 1. oder 2. Tage nach Veenb igung derselben
beziehungsweise nach dem Pirderrineß en in den Garnisonen stattzufinden
2. Für das Pommersche Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 2 ist der 31. August, für alle übrigen Truppen-
Heile der 29. September der spät eicr Entlassungstag. Das Nähere bestimmen die betreffenden
Generalkommandos, für die Fuß-Artillerie die General-Inspektion der Fuß-Artillerie.
3. Die zu babläheiger aktiver Dienstzeit im Mai beziehungsweise November eingestellten Trainsoldaten
sind am 31. Oktober 1888 bensheit n s am 30. April 1889 zu entlassen, die Oekonomie=
(
dandwerker am 29. September 1888.
Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den Entlassungs-
terminen insoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II bezeichneten Antheile
zur Einstellung gelangen können.
II. Einstellung der Rekruten.
1—
1. Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen:
bei den Bataillonen der Infanterie mit hohem Etatie 230 Rekruten,
bei den Bataillonen der Infanterie mit niedrigem Etat ie . ...200 -
betdenBataclloneaderJageruudSchittzenje.. ......190 -
bei jedem Kavallerie-Regiment mindestens 150 -
bei jeder reitenden Batterie mit hohem Etat mindestens 35 -
bei jeder reitenden Batterie mit niedrigem Etat mindestens. 2935 -
bei jeder Feld-Batterie mit bohem Etat mindestes 35 -
bei cder eld-Batterie mit nie rigem Etat mindestes 30 -
bei den Bataillonen der Fuß- Artillerie mit hohem Etat je 200 -
bei den Bataillonen der Fuß-Artillerie mit niedrigem Etat und bei den
Pionier-Bataillonen je 160 -
bei jedem Bataillon des Eisenbahn-Regiments windesiens .. . . . 135 -
bei der Luftschiffer-Abiheilung mindestens 15 -
bei jeder Train-Kompagnie
zu dreijähriger aktiver Dienstzeit mindestens 15 O
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zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst 1888 und im Frühjahr 1889 je 38