Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Armee- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. Berlin den 19. Februar 1888. Nr. 3. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 66. 
Der vierteljährliche Prünumeretionspreio dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: Gßerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis verselben richtet 8 nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wiro dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Rummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 27. 
Rekrutirung der Armee für 1888/89. 
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1888/89 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten. 
1. Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denj jenigen Trup * 
welche an den Herbstübungen Theil nehmen, am 1. oder 2. Tage nach Veenb igung derselben 
beziehungsweise nach dem Pirderrineß en in den Garnisonen stattzufinden 
  
  
  
2. Für das Pommersche Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 2 ist der 31. August, für alle übrigen Truppen- 
Heile der 29. September der spät eicr Entlassungstag. Das Nähere bestimmen die betreffenden 
Generalkommandos, für die Fuß-Artillerie die General-Inspektion der Fuß-Artillerie. 
3. Die zu babläheiger aktiver Dienstzeit im Mai beziehungsweise November eingestellten Trainsoldaten 
sind am 31. Oktober 1888 bensheit n s am 30. April 1889 zu entlassen, die Oekonomie= 
( 
dandwerker am 29. September 1888. 
Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den Entlassungs- 
terminen insoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II bezeichneten Antheile 
zur Einstellung gelangen können. 
II. Einstellung der Rekruten. 
  
1— 
  
  
1. Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen: 
bei den Bataillonen der Infanterie mit hohem Etatie 230 Rekruten, 
bei den Bataillonen der Infanterie mit niedrigem Etat ie . ...200 - 
betdenBataclloneaderJageruudSchittzenje.. ......190 - 
bei jedem Kavallerie-Regiment mindestens 150 - 
bei jeder reitenden Batterie mit hohem Etat mindestens 35 - 
bei jeder reitenden Batterie mit niedrigem Etat mindestens. 2935 - 
bei jeder Feld-Batterie mit bohem Etat mindestes 35 - 
bei cder eld-Batterie mit nie rigem Etat mindestes 30 - 
bei den Bataillonen der Fuß- Artillerie mit hohem Etat je 200 - 
bei den Bataillonen der Fuß-Artillerie mit niedrigem Etat und bei den 
Pionier-Bataillonen je 160 - 
bei jedem Bataillon des Eisenbahn-Regiments windesiens .. . . . 135 - 
bei der Luftschiffer-Abiheilung mindestens 15 - 
bei jeder Train-Kompagnie 
zu dreijähriger aktiver Dienstzeit mindestens 15 O 
# 
zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst 1888 und im Frühjahr 1889 je 38
	        
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