Kriegsministerium. Berlin den 14. Februar 1888.
Nr. 28.
Sanitätsbericht über die deutschen Heere im Kriege gegen Frankreich 1870/71.
Der 3. Band (Spezieller Theil, I. Abtheilung) sowie der 5. Band des Sanitätsberichts über die deutschen
Herre im Kriege gegen Frankreich 1870/71 werden nebst einem Vertheilungsplan mittelst Umschlags versandt
werden.
Die vorerwähnten Bände sind bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und Sohn,
Berlin 8W., Kochstraße 68—70, zum Ladenpreise von 36 bz. 40 X käuflich.
Die Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten des deutschen Heeres können dieselben durch Vermittelung
der Medizinal-Abtheilung zum ermäßigten Preise von 30 bz. 32 -JNA beziehen.
No. 1398/1. 88. M. A. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministeimmn.
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 29 Berlin den 13. Februar 1888.
r. 29.
Ausgabe der „Anleitung für Instandsetzungen an Feldgeschũtzen“.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1887 Nr. 901/12. 87. A. 4. in Nr. 1 des
Armee-Verordnungs-Blattes für 1888 wird hierdurch mitgetheilt, daß auch die „Anleitung für Instand-
setzungen an Feldgeschützen“ im Druck erschienen ist und den Kommandobehörden in der erforderlichen Anzahl
von Exemplaren nebst ertheilung plan unter Umschlag zugehen wird.
zer # e „Instruktion für die Behandlung der Feldgeschütze — Berlin 1876 —“ tritt nunmehr
außer Kraft.
No. 25%/. 88. A. 4. v. Hänisch.
Kriegsministerium. .
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 13. Februar 1888.
Nr. 30.
Ausgabe des 2., 5. und 10. Abschnitts des in der Neubearbeitung befindlichen 1. Theils der Kriegs-
feuerwerkerei.
Die bezeichneten Abschnitte werden den betreffenden Kommando= rc. Behörden in der erforderlichen Zahl von
Abdrücken unter Umschlag zugehen.
Die entsprechenden Bestimmungen der bisherigen Kriegsfeuerwerkerei treten hiermit außer Kraft.
No. 317/2. 88. A. 4. v. Hänisch.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 31 Berlin den 15. Februar 1888.
r. õ1.
Preisverzeichniß der in Folge des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888
neu angefertigten Formulare.
Die Preise, zu welchen bei der Reichsdruckerei die in Folge des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehr-
pflicht, vom 11. Februar 1888 neu angefertigten Formulare bezogen werden können, sind nachstehend angegeben.
No. 369%/. 88. A. 1. v. Hänisch.