Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

7. Sammtliche T Truppen kehren von den Herbstübungen vor dem 30. September 1888 in die Stand- 
orte zurü 
Berlin den 16. Februar 1888. ,„ 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. Februar 1888. 
Im Anschluß an vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird bestimmt: 
I. Zu 1 Ueber Berittenmachung der als Sciedsrichte, Zuschauer u. s. w. eintreffenden Offiiere 
wird das Weitere diesseits veranlaßt werden. 
tab der beim III. Acmerkerps zu formirenden Kavallerie-Division wird eine 
Shrrün Gdühr von 108 JX bewilligt. 
Zu 5 Behn ufs Pestreitung der Kosten der Kavallerie- Uebungsreisen. werden zur Derfügung gestellt: 
gem II., XI. und XV. Armeekorps ie 
VI l h X., XIV. Armeekorps ie . 2000 * 
Wegen Verrechnung dieser Summen wird auf die „Bestimmungen für die Kavallerie= 
Uebungsreisen“ (Armee-Verordnungs-Blatt 1879 Seite 37 bis 39) Bezug genommen. 
II. Zum Zweck kriegsgemäßer Verwendung der Pioniere bei den Herbstübungen werden 
dem Gengralkommando XV. Armeekorps 600 /X, den übrigen Generalkommandos je 300 X für 
Rechnung des Kapitels 39 zur Verfügung gestellt. 
III. Zu 7. Ueber etwaige Ausnahmen bestimmen die Generalkommandos (F. O. II. A. 3.). 
No. 493/1. 88. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. 
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 17. Februar 1888. 
r. 33. 
Dienstweg für Gesuche von Militär-Geistlichen und Küstern. 
Aus Anlaß neuerdings vorgekommener Verstöße wird mit Bezug auf §. 21 der Militär-Kirchenordnung 
darauf aufmerksam gemacht, daß alle das Verhältniß als Militärbeamter berührenden Gesuche von Militär- 
Geistlichen und Küstern, welche — wie Anträge auf Pensionirung, Gewährung von Unterstützungen, Genehmigung 
zur Uebernahme von Nebenämtern 2c. — der Entscheidung des Kriegsministeriums unterliegen, letzterem stets 
auf dem militärischen Dienstwege zuzuführen sind. 
No. 146/2. 88. C. 3. v. Grolman. 
Kriegsministerium. 
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 17. Februar 1888. 
Nr. 34. 
Wohlthätigkeit. 
Aus den für 1887/88 fällgen, Zinsen der anläßlich der 50 jährigen Dienst-Jubelfeier Seiner Majestät des 
Königs gegründeten, ursprünglich für unbemittelte Inhaber des eisernen Kreuzes von 1813.15, nunmehr für 
solche des Militär-Ehrenzeichens bestimmten Stiftung haben Seine Majestät auf Vorschlag des Kriegs- 
ministeriums die nachbenannten 32 Inhaber , Milter= Ehrenzeichens zur Berücksichiigung mit Ehren- 
geschenken 0 vie 60 X auszuersehen geruht, und 
udwig Alex, Vizefeldwebel der Schlot- Garde- Kompagnie in Berlin, 
". Klein in Danzig,
	        
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