Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

Armee-Verordnungo-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
22. Jahrgang. gerlin den 27. Februar 1886. Nr. 5. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Lochstraße 68. 
  
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besonders eine Preisermäßigung festgesetzt i#es — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen 
  
Nr. 37. 
Traner um den verewigten Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden Großherzogliche Hoheit. 
Des allmächtigen Gottes Wille hat Meinen lieben Enkelsohn, Seine Großherzogliche Hoheit den 
Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden, aus diesem Leben abberufen, in dem er eine Freude seiner 
Eltern, seiner Großeltern und Angehörigen, sowie Aller, die ihn kannten, und eine schöne Hoffnung 
für die Zukunft war. Meine Armee, die jederzeit Freude und Leid mit Mir theilt, wird auch 
diesen tiefen Schmerz mit Mir empfinden und wird in ihrem Herzen mit Mir um dieses junge 
hoffnungsvolle Leben trauern. Ganz besonders wird dies bei den Regimentern geschehen, denen 
Mein lieber Enkelsohn mit seinen warmen kameradschaftlichen Empsindungen und mit seinem 
ganzen Herzen angehörte und wünsche Ich daher diese Aimenter auch äußerlich bei der Trauer 
zu betheiligen, indem Ich hierdurch bestimme, daß die Vorgesetzten und Offiziere aller Badischen 
uppentheile neun Tage — die Offiziere des 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiments Nr. 109 
und des 1. Garde-Ulanen-Regiments aber vierzehn Tage Trauer (Flor um den linken Oberarm) 
anzulegen zhaben, 
Ich habe an die Generalkommandos des Gardekorps und des XIV. Armeekorps dem- 
entsprechend verfügt und beauftrage Sie, diese Ordre der Armee bekannt zu machen. 
Berlin den 24. Februar 1888. · 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. Februar 1888. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch der Armee bekannt gemacht. 
No. 498/2. 88. K. M. Bronsart v. Schellendorff. 
 
	        
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