Armee-Verordnungo-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
22. Jahrgang. gerlin den 27. Februar 1886. Nr. 5.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Lochstraße 68.
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Nr. 37.
Traner um den verewigten Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden Großherzogliche Hoheit.
Des allmächtigen Gottes Wille hat Meinen lieben Enkelsohn, Seine Großherzogliche Hoheit den
Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden, aus diesem Leben abberufen, in dem er eine Freude seiner
Eltern, seiner Großeltern und Angehörigen, sowie Aller, die ihn kannten, und eine schöne Hoffnung
für die Zukunft war. Meine Armee, die jederzeit Freude und Leid mit Mir theilt, wird auch
diesen tiefen Schmerz mit Mir empfinden und wird in ihrem Herzen mit Mir um dieses junge
hoffnungsvolle Leben trauern. Ganz besonders wird dies bei den Regimentern geschehen, denen
Mein lieber Enkelsohn mit seinen warmen kameradschaftlichen Empsindungen und mit seinem
ganzen Herzen angehörte und wünsche Ich daher diese Aimenter auch äußerlich bei der Trauer
zu betheiligen, indem Ich hierdurch bestimme, daß die Vorgesetzten und Offiziere aller Badischen
uppentheile neun Tage — die Offiziere des 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiments Nr. 109
und des 1. Garde-Ulanen-Regiments aber vierzehn Tage Trauer (Flor um den linken Oberarm)
anzulegen zhaben,
Ich habe an die Generalkommandos des Gardekorps und des XIV. Armeekorps dem-
entsprechend verfügt und beauftrage Sie, diese Ordre der Armee bekannt zu machen.
Berlin den 24. Februar 1888. ·
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 26. Februar 1888.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch der Armee bekannt gemacht.
No. 498/2. 88. K. M. Bronsart v. Schellendorff.