Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiundzwanzigster Jahrgang (22)

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Mannschaften kommt auf die Summe der bei der Infanterie 
des betreffenden Armeekorps einzuziehenden Reservisten und 
Landwehrleute in Anrechnung. 
C. Aus der Ersatz-Reserve: 
k. Zu einer ersten (10-wöchigen) Uebung: 
1) bei der Jufanterie 9 162 Mann 
2) = den Jägern 29. 300 
3) der Fuß-Artillerie 1056= 
4) = den Pionieren 672 
5) = dem Trau 810 
zusammen 12 000 Mann. 
I. Zu einer zweiten (6-wöchigen) Uebung: 
1) bei der Infanterte p 022 Mann 
2) = den Jägern 2. 276 
3) der Fuß-Artillerte 902 
4) = den Pionieren 500 = 
zusammen 10 700 Mann. 
m. Zu einer dritten (4-wöchigen) Uebung: 
1) bei der Infanterie 8 872 Mann 
2) = den Jägern 2. 2410 
3) = der Fuß-Artillerie 1704 
4) = den Pionieren 434 
zusammen 10 250 Mann. 
2) Die Dauer der Uebungen der Reserve und Landwehr 
beträgt 12 Tage, bei der Luftschiffer-Abtheilung 28 Tage; für 
den Train ist sie seitens des Kriegsministeriums festzusetzen. 
3) Die Leitung der Uebungen erfolgt durch die General- 
kommandos, bz. die obersten Waffen-Instanzen nach Verein- 
barung mit den ersteren, im Anschluß an die vom Kriegs- 
ministerium zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. 
Für die Ausbildung der Ersatz-Reservisten sind die bei- 
l— liegenden Bestimmungen maßgebend.
	        
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