Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Muster 1. 
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Zahlen-Nachweisung 
der Offiziere und Offizier-Aspiranten 2c., welche bei Truppen bz. 
Behörden des Befehlsbereiches des 2c. (Generalkommandos oder 
oberster Waffenbehörde) im Etatsjahre 1889/90 eingezogen 
oder noch einzuziehen sind. 
Bemerkung: Für die Generalkommandos gelten die umseitigen Spalten. 
Die obersten assenbehörden (Inspektion der Jäger und Schützen, 
General-Inspektion der Fuß-Artillerie, General-Inspektion des 
Ingenieur= und Pionier-Korps und der Festungen und Train= 
Inspektion) haben die Spalten entsprechend zu ändern, so daß 
die Offiziere und Offizier-Aspiranten ihrer Wassen zum Nachweise 
gelangen. 
Von Seiten des Chefs des Generalstabes der Armee find 
die als Adjutanten von Linien = Kommandanturen bestimmten 
Offiziere sowie die beim Eisenbahn-Regiment und der Luftschisser- 
Abtheilung eingezogenen Offiziere und Offizier-Aspiranten nach- 
zuweisen.
	        
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