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2. Für Saniätsoffihiere des Friedens= und Beurlaubtenstandes kommen die Epauletthalter auf dem
eberrock in Fortfall; auf inaktive Sanitätsoffiziere findet die unter Ziffer 2 Meiner Ordre vom
12. Juli 1888 gegebene Bestimmung sinngemäße Anwendung.
Berlin den 4. Februar 1889.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 26. Februar 1889.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Hinhufügen zur guenu der Armee gebracht,
daß eine Probe der erwähnten Achselstücke den Königlichen Generalkommandos demnächst unter Umschene zu-
ehen wird.
8 auszustellende Inoentarisationsbescheinigung ist der diesseitigen Bekleidungs-Abtheilung durch die
Korps- nut zu übersenden
No. 1133/2. 89. M. A. Bronsart v. Shellenborff=
Nr. 41.
Generalstabsreisen bei den Armeekorps im Jahre 1889.
Auf den Min pehaltenen rt giehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabsreisen beim Gardekorps,
dem I., II., XV. Armeekorps, sowie eine Festungs= Generalstabsreise beim
unn1. Halleen Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 11. Februar 1889.
Wilhelm.
· Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
ikreisieri Berlin den 12. Februar 1889.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird, unter Bezugnahme auf die Bestimmungen über die
fährlichen Generalstabsreisen vom 29. November 1888 — siehe besondere Beilage zu Nr. 1 des Armee-
erordbmungs-Blatkes für 1889 — hiermit zur Kantniß der Armee e bracht.
No. 170/2. 8 Bronsart von Schellendorff.
Nr. 42.
Aufrücken der Hauptleute der Fuß-Artillerie in das Gehalt 1. Klasse.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich in wbänderung des Paragraphen 3,8 des Geldverpflegungs-
Neglements für das Preußische 1 im Frieden, daß die Hauptleute der Foch= Artillerie in das Gehalt
Klasse nach dem Dienstalter innerhalb der Waffe, statt im Regiment, aufrücken. Die Regelung des Auf-
lüch hat die General-Inspektion der Fuß-Artillerie zu bewirken.
Berlin den 11. Februar 1889. "
« Wilhelm.
. . Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 23. Februar 1889.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 387/2. 39. B. J. Bronsart v. Schellendorff.