Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

urangiren. Ob mit dieser Einrangirung Feichzeitig der Uebertritt zu dem betreffenden 
ruppentheil oder nur die Verpflegung für Rechnung desselben zu erfolgen hat, bleibt der 
Bestimmung der Generalkommandos überlassen. 
Der durch die gleichzeitig unter Ziffer 11 vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre, 
betreffend den Ersatz der zur Probebienstleistun abkommandieten Fel webel und Vizefeld- 
webel, gegebene Spielraum erweitert hierin noch die Freiheit der Bewegung. 
Zu 11. Die saiheren Festsetzungen enthält die demnächst zur Ausgabe gelangende Friedens--Besoldungs- 
orschrift. 
II. Weitere Bestimmungen in Gemäßheit des Reichshaushalts-Etats. 
. Die bei einzelnen Formationen eintretenden Aenderungen der Etatsstärke enthalten die neu zur 
Ausgabe gelangenden Biepens-Verpflegungs-Etats bz. die Verpflegungs-Etats. 
Die neuggschaften. Stelle des Zahlmeisters der Geweht-Prüfundz-Hoommnsssion besetzt das General= 
kommando III. Armeekorps. 
Der bei der Luftschiffer-Abtheilung anzustellende Luftschiffer gehört zu den nicht servisberechtigten 
Beamten der Miliker Verwaltung Seine Anstellung erfolgt durch das Allgemeine Kriegs-Depar- 
tement. Er rückt im Gehalt gleichmäßig mit den gleichalterigen Obermeistern der technischen 
Institute der Artillerie auf. 
Dem Vorstande des Artilleriedepots in Darmstadt gebührt eine leichte Ration. 
Den Laleasizeren 2c. der Besatzung von Elsaß-Lothringen ist die seitherige Zulage auch für 
das Etatsjahr 1889/90 zu zahlen. , 
Bei der Militärpost in Berlin sind an Zulagen zahlbar: an einen inaktiven Offizier oder Lssier 
des Invalidenhauses als Leiter der Anstalt jährlich 900 4¾; für zwei Schreiber je 144 K. jährlich. 
Die Luftschiffer-Abtheilung erhält 15 .K., die Artillerie-Schießschule 66.. Scheibengeld 
Die Büreaugelder der Bezirkskommandos sind neu geregelt. Sollten die Ansätze sich in einzelnen 
Fällen als unzulänglich erweisen, so haben die betreffenden Bezirkskommandos eine gehörig 
belegte Aufstellung über die bezüglichen Ausgaben zum 10. April 1890 auf dem Dienstwege 
einzureichen und wird deren Vorlage an das Allgemeine Kriegs-Departement, nach Prüfung 
durch die zuständige Intendantur, bis spätestens 25. April 1890 entgegengesehen. 
Die unter dem 18. Juli 1873 — Armee-Verordnungs-Blatt 1373 Seite 212 — 
erlassene Verfügung betreffs der aus dem Büreaugelde der Bezirksfeldwebel zu bestreitenden 
Ausgaben findet auch auf das Büreaugeld der Meldeämter sinngemäße Anwendung. 
No. 425/3. 89. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
— 
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9 2 
Nr. 62. 
Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Auf Ihren Vorschlag und auf Grund des Paragraphen 9 des Statuts der 1abenzversicherungs-Anstalt für 
die Armee und Marine ernenne Ich hierdurch den Oberstlieutenant zur Disposition Lademann, bisher 
Stellvertreter des Direktors, zum Direktor der gedachten Anstalt sowie den Oberst zur Disposition Gerhards, 
zuletzt Kommandeur des 1. Pommerschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 2, zum Stellvertreter Desselben. 
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 28. Februar 1889. 6 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Verwaltungsrach der Lebensversicherungs-Anstalt 
e 
ie Armee und Marine. Berlin den 8. März 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee und Marine gebracht. 
v. Grolman 
Generallieutenant und Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Krlegsministerium, Vorsitzender.
	        
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