und, V. Theils mit Ernst zu rügen, mißverständliche Auffassung des IV. Cheils dagegen in belehrender Form
z berichtigen. Das Kriegsministerium ermächtige Ich ledoch, die durch Veränderungen des Materials
edingten unwesentlichen Abweichungen selbständig zu verfügen.
Berlin den 25. März 1889.
An das Kriegsministerium. Wilhelm.
Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1889.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit folgenden Bemerkungen zur Kenntniß
acht:
der Armee gebr
1. Seine Majestät der Kaiser und König erwarten zum 15. Oktober 1891 Berichte der General=
h#andos und des Chefs des Generalstabes der Armee über die mit dem Reglement gemachten
Erfahrungen 2c.
2. Die Versendung der Reglements erfolgt im nächsten Monat. 4 «
Den Feld-Artillerie-Regimentern werden die #zustehenden Abdrücke unmittelbar von hier zu-
gehen, während der Bedarf für die Behörden und übrigen Truppentheile den Generalkommandos
ur weiteren Vertheilung übersandt werden wird. ·
3. Das Exerzir-Reglement für die Feld-Artillerie erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuch-
handlung von E. S. Mittler und Sohn, Berlin 8W., Kochstraße 68—70. Der Preis wird
später mitgetheilt werden.
No. 518/3. 39. A. 4. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 79.
Aenderung von Bezeichnungen bei der Feld--Artillerie.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß fortan die nicht reitenden Feldbatterien „fahrende“
Batterien und die betreffenden Unteroffizier = Chargen bei Letzteren „Wachtmeister beziehungsweise Quartier-
meister“ benannt werden.
Berlin den 25. März 1889. ·
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 25. März 1889.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der
Armee gebracht, daß hiernach die entsprechenden Bezeichnungen in den Friedens-Verpflegungs-Etats für
1889/90 sich ändern.
No. 518/3. 69. A. 4. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 80.
Formations-Aenderungen aus Anlaß des Nachtrags-Etats für 1889/90.
Ick bestimme:
1. Bei Meinem 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiment und bei den Feld-Artillerie-Regimentern Nr. 1 bis 11
wird eine III. Abtheilung aus einem neu zu errichtenden Abtheilungsstab und der 7. und
8. Batterie gebildet. Die Dislokation der genannten Regimenter ist aus der Anlage erlichtch
„Ileer erhält eine Anzahl von fahrenden und reitenden Batterien einen erhöhten Etat an Mann-
heften und ferden Alles Weitere ergeben die Friedens-Verpflegungs-Etats. AAA
ei der Artillerie-Schießschule, welch am 1. Juli 1889 nach Jüterbog zu verlegen ist, wird eine
zweite Lehrbatterie und eine zweite Lehrkompagnie errichtet. Der Etat der Schule erhöht sich um:
a) Offiziere der Feld-Artillerie:
1 Stabsoffizier,
E (einer 1., einer 2. Klasse),
#4
wremier-Lieutenant,
ekonde-Lieutenants;
— do