Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Armee-Verordnunge-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. terlin den 22. Jannar 1889. Nr. 1. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der w, Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.& 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
osta 68. 
  
  
mstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 1. 
Achselstücke bz. Epaulettes für die Beamten der Militärverwaltung. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
Sämmtliche zum Tragen von Epaulettes berechtigten Militär= und Civil-Beamten der Militär- 
verwaltung, denen Achselstücke seither hoch nicht bezfehung weise in anderer Ausstattung verliehen 
worden sind, erhalten solche nach den beifolgenden, von Mir genehmigten Proben. 
Die Epaulettes werden von sämmtlichen Beamten der Militärverwaltung nur in den Fällen 
angelegt, in denen solche nach Meiner Ordre vom 12. Juli 1888 von den Offizieren zu 
tragen sind. 
Die als Gradabzeichen dienenden Rosetten werden fortan auf den Epaulettes beziehungsweise 
Achselstücken angebracht und zwar in gleicher Weise wie die Sterne auf den Epaulettes beziehungsweise 
Achselstücken der Offiziere. 
Defehe der Militär-Justizverwaltung haben künftig auch auf den Epaulettes Wappenschilder 
zu führen. 
Die Epauletthalter kommen auf dem Ueberrock in Fortfall. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 27. Dezember 1888. 
— 
* 
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r 
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Wilhelm. 
. Bronsart v. Schellendorff. 
An das Krigsministerium. 
Kriegeministerium. Berlin den 14. Januar 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß 
Probden der Achselstücke nicht ausgegeben werden, für die Beschaffenheit derselben vielmehr nachstehende Beschrei- 
bung maßgebend ist. 
No. 226/1. 89. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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