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Armee-Verordnunge-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
23. Jahrgang. terlin den 22. Jannar 1889. Nr. 1.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der w, Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.& 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
osta 68.
mstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 1.
Achselstücke bz. Epaulettes für die Beamten der Militärverwaltung.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich:
Sämmtliche zum Tragen von Epaulettes berechtigten Militär= und Civil-Beamten der Militär-
verwaltung, denen Achselstücke seither hoch nicht bezfehung weise in anderer Ausstattung verliehen
worden sind, erhalten solche nach den beifolgenden, von Mir genehmigten Proben.
Die Epaulettes werden von sämmtlichen Beamten der Militärverwaltung nur in den Fällen
angelegt, in denen solche nach Meiner Ordre vom 12. Juli 1888 von den Offizieren zu
tragen sind.
Die als Gradabzeichen dienenden Rosetten werden fortan auf den Epaulettes beziehungsweise
Achselstücken angebracht und zwar in gleicher Weise wie die Sterne auf den Epaulettes beziehungsweise
Achselstücken der Offiziere.
Defehe der Militär-Justizverwaltung haben künftig auch auf den Epaulettes Wappenschilder
zu führen.
Die Epauletthalter kommen auf dem Ueberrock in Fortfall.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 27. Dezember 1888.
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l
r
n
Wilhelm.
. Bronsart v. Schellendorff.
An das Krigsministerium.
Kriegeministerium. Berlin den 14. Januar 1889.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß
Probden der Achselstücke nicht ausgegeben werden, für die Beschaffenheit derselben vielmehr nachstehende Beschrei-
bung maßgebend ist.
No. 226/1. 89. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.