Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. erlin den 8. Mai 1889. Nr. 13. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 KX 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 XN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern no 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 4 
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 116. 7 
Herausgabe der Schießregeln für die Feld-Artillerie. 
Jch genehmige die beifolgenden Schießregeln für die Feld-Artillerie und ermächtige das Kriegsministerium, 
die durch Veränderungen im Material bedingten Abweichungen, soweit sie nicht grundsätzlicher Natur 
sind, anzuordnen. 
Wilheln. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Berlin den 14. März 1889. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. April 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß den Kommandobehörden die entsprechende Anzahl von Exemplaren nebst Vertheilungsplan 
zugehen wird. 
Die Schießregeln werden im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von C. S. Mittler & Sohn, 
Berlin SW., Kohsteoße Nr. 68—70, erscheinen und sind bei direktem Bezuge aus der Armee zum Preise 
von 15 Pf. für das geheftete Exemplar zu beziehen. 
No. 815/1. 39. A. 4. v. V 
An das Kriegsministerium. 
erdy. 
Helm für die Generale der Artillerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich im Hinblick auf die Allerhöchste Ordre vom 2. Juli 1864, 
daß die Generale der Artillerie, gleichviel in welcher Stellung sie sich befinden oder unmittelbar vor ihrer 
Stellung zur Disposition beziehungswesse ihrem Uebertritt in den Ruhestand befunden haben, den Generals- 
helm mit der Kugel zu tragen haben. 
Berlin den 17. April 1889. * . 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. April 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 632/4. 89. B. 3. v. Verdy.
	        
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