Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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. Die regelmäßigen Kommandirungen der Feld--Artillerie-Offiziere zur Artillerie-Schießschule, zur 
Vereinigten Artillerie= und Ingenieur-Schule und zu den technischen Instituten, sowie der Mann- 
chaften. der Feld-Artillerie zur Oberfeuerwerker-Schule verfügt er auf Vorschlag der Feld- 
rtillerie-Brigaden unter Mittheilung an die Generalkommandos. Die Jusammensetzuny bz. 
Ergänzung vorgpenannter Lehrkörper, soweit die Feld-Artillerie dabei in Frage 
ommt, regelt auf 
seinen Antrag das Kriegsministerium. " 
Zu 9. Die Nachweisung der bei den Lehrbatterien der Artillerie-Schießschule zu ersetzenden 
bz. auszurangirenden Pferde ist am 1. Januar jedes Jahres, die Sag,hersd.-Rapmesung für 
die genannten Batterien am 1. März jedes Jahres durch die General-Inspektion der Fuß-Artillerie 
an das Kriegsministerium einzureichen. 
um 1. Dezember jedes Jahres legen die Generalkommandos der General-Inspektion 
der Fuß-Artillerie Verzeichnisse der zur Verwendung als Lehrer bei der Oberfeuerwerkerschule 
und bei den technischen Inslituten geeigneten Feuerwerks-Offiziere vor. 
In den seiner Leitung überwiesenen technischen Angelegenheiten (Ziffer 3) kann der Inspekteur 
unmittelbar mit den Feld-Artillerie-Brigaden verkehren. Von Anordnungen, welche für den 
kriegstüchtigen Zustand der Waffe von Bedeutung sind, insbesondere von solchen, welche geeignet 
sind, eine Rückwirkung auf den Dienstbetrieb und die taktische Ausbildung derselben auszuüben, 
giebt er gleichzeitig den betheiligten Generalkommandos Kenntniß. 
Zu 10. Alle Berichte über die bei Feld-Artillerie-Truppentheilen angeordneten Versuche 
werden von den Generalkommandos an das Kriegsministerium eingereicht. 
  
       
   
  
  
  
seiner reicht er dem zuständigen Generalkommando einen kurz 
Die Generale sind he diese Berichte den ihrer- 
erstattenden Inspizirungsberichten beizufügen. 
seiner Berichte an die Generalkommandos 
unterstellten Dienstzweigen, welche er 
hat, zu äußern und Anträge zu stellen. Auf 
soweit sie sich nicht auf Aenderungen der 
beziehen; Anträge in letzterer Beziehung sind 
  
Die Gesuchslisten und die Personal= und Qualifikations-Berichte über die Ofsiziere der Feld- 
Artillerie-Brigaden werden dur die Generalkommandos Allerhöchsten Orts zur Vorlage gebracht. 
Die Personal= und QOualifikations-Berichte gelangen jedoch von den Feld rtileerie, 
Brigade-Kommandos an die Generalkommandos durch den Inspekteur der Feld-Artillerie, welchem 
es dbsrlassen bleibt, seine Bemerkungen einzutragen. Ueber die Stabsoffiziere hat er hierbei in 
der Regel sich zu äußern. Die QOualifikations-Berichte über die Feld-Artillerie-Brigade- 
Kommandeure werden von den kommandirenden Generalen aufgestellt und unter Beifügung einer 
vom Inspekteur zu gebenden Beurtheilung Allerhöchsten Orts vorgelegt. 
Zu 12. Die Einreichung von Personal= und Qualifikations-Berichten an den Inspekteur 
ersolgt nur vor der Vorlage derselben an Allerhöchster Stelle, nicht aber bei Versetzungen. Der 
Inspekteur läßt die Berichte spätestens am 1. Dezember jedes Jahres den Generalkommandos 
zuge 
Die bezüglichen Berichte über den Stab der Inspeltion werden dem Kriegsministerium 
eingereicht, ebenso auch Anträge betreffs Ergänzung desselben. 
Ueber d eschäftsgang bei Einreichung der Verichte, welche die bei den unter 9. der 
Ausführungs-Bestimmungen aufgeführten Lehrkörpern als Kommandeure, Lehrer, Direktions- 
kehge #c. kommandirten Offiziere betreffen, enthalten die bezüglichen Organisations-Bestimmungen 
ab ere. 
Am Schlusse jedes Besichtigungs-Jahres hat der Inspekteur einen zusammenfassenden allgemeinen 
Bericht über säine Wahenepenugen Alerhöchsten Ortes einzureichen. Abschrift desselben hat er 
dem Kriegsministerium einzureichen, welches den sämmtlichen Generalkommandos aus dem Bericht 
das Erforderliche zur Kenntniß bz. Altlheilung an die Truppen zugehen lassen wird. 
Die bisherigen Befugnisse der General-Inspektion der Feld-Artillerie dem Beurlaubtenstande der 
Waffe gegenüber chen auf die kommandirenden Generale über. — 
Die An#t ung von Waffenmeistern verfügt in Zukunft das Kriegsministerium.
	        
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