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. Die regelmäßigen Kommandirungen der Feld--Artillerie-Offiziere zur Artillerie-Schießschule, zur
Vereinigten Artillerie= und Ingenieur-Schule und zu den technischen Instituten, sowie der Mann-
chaften. der Feld-Artillerie zur Oberfeuerwerker-Schule verfügt er auf Vorschlag der Feld-
rtillerie-Brigaden unter Mittheilung an die Generalkommandos. Die Jusammensetzuny bz.
Ergänzung vorgpenannter Lehrkörper, soweit die Feld-Artillerie dabei in Frage
ommt, regelt auf
seinen Antrag das Kriegsministerium. "
Zu 9. Die Nachweisung der bei den Lehrbatterien der Artillerie-Schießschule zu ersetzenden
bz. auszurangirenden Pferde ist am 1. Januar jedes Jahres, die Sag,hersd.-Rapmesung für
die genannten Batterien am 1. März jedes Jahres durch die General-Inspektion der Fuß-Artillerie
an das Kriegsministerium einzureichen.
um 1. Dezember jedes Jahres legen die Generalkommandos der General-Inspektion
der Fuß-Artillerie Verzeichnisse der zur Verwendung als Lehrer bei der Oberfeuerwerkerschule
und bei den technischen Inslituten geeigneten Feuerwerks-Offiziere vor.
In den seiner Leitung überwiesenen technischen Angelegenheiten (Ziffer 3) kann der Inspekteur
unmittelbar mit den Feld-Artillerie-Brigaden verkehren. Von Anordnungen, welche für den
kriegstüchtigen Zustand der Waffe von Bedeutung sind, insbesondere von solchen, welche geeignet
sind, eine Rückwirkung auf den Dienstbetrieb und die taktische Ausbildung derselben auszuüben,
giebt er gleichzeitig den betheiligten Generalkommandos Kenntniß.
Zu 10. Alle Berichte über die bei Feld-Artillerie-Truppentheilen angeordneten Versuche
werden von den Generalkommandos an das Kriegsministerium eingereicht.
seiner reicht er dem zuständigen Generalkommando einen kurz
Die Generale sind he diese Berichte den ihrer-
erstattenden Inspizirungsberichten beizufügen.
seiner Berichte an die Generalkommandos
unterstellten Dienstzweigen, welche er
hat, zu äußern und Anträge zu stellen. Auf
soweit sie sich nicht auf Aenderungen der
beziehen; Anträge in letzterer Beziehung sind
Die Gesuchslisten und die Personal= und Qualifikations-Berichte über die Ofsiziere der Feld-
Artillerie-Brigaden werden dur die Generalkommandos Allerhöchsten Orts zur Vorlage gebracht.
Die Personal= und QOualifikations-Berichte gelangen jedoch von den Feld rtileerie,
Brigade-Kommandos an die Generalkommandos durch den Inspekteur der Feld-Artillerie, welchem
es dbsrlassen bleibt, seine Bemerkungen einzutragen. Ueber die Stabsoffiziere hat er hierbei in
der Regel sich zu äußern. Die QOualifikations-Berichte über die Feld-Artillerie-Brigade-
Kommandeure werden von den kommandirenden Generalen aufgestellt und unter Beifügung einer
vom Inspekteur zu gebenden Beurtheilung Allerhöchsten Orts vorgelegt.
Zu 12. Die Einreichung von Personal= und Qualifikations-Berichten an den Inspekteur
ersolgt nur vor der Vorlage derselben an Allerhöchster Stelle, nicht aber bei Versetzungen. Der
Inspekteur läßt die Berichte spätestens am 1. Dezember jedes Jahres den Generalkommandos
zuge
Die bezüglichen Berichte über den Stab der Inspeltion werden dem Kriegsministerium
eingereicht, ebenso auch Anträge betreffs Ergänzung desselben.
Ueber d eschäftsgang bei Einreichung der Verichte, welche die bei den unter 9. der
Ausführungs-Bestimmungen aufgeführten Lehrkörpern als Kommandeure, Lehrer, Direktions-
kehge #c. kommandirten Offiziere betreffen, enthalten die bezüglichen Organisations-Bestimmungen
ab ere.
Am Schlusse jedes Besichtigungs-Jahres hat der Inspekteur einen zusammenfassenden allgemeinen
Bericht über säine Wahenepenugen Alerhöchsten Ortes einzureichen. Abschrift desselben hat er
dem Kriegsministerium einzureichen, welches den sämmtlichen Generalkommandos aus dem Bericht
das Erforderliche zur Kenntniß bz. Altlheilung an die Truppen zugehen lassen wird.
Die bisherigen Befugnisse der General-Inspektion der Feld-Artillerie dem Beurlaubtenstande der
Waffe gegenüber chen auf die kommandirenden Generale über. —
Die An#t ung von Waffenmeistern verfügt in Zukunft das Kriegsministerium.