Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Zu 14. Die Generalkommandos reichen dem Kriegsministerium am 1. Februar jedes 
Jahres Meldungen ein, wieviel zur Ausbildung als Waffenmeister Kerignete Leute unter dem 
letzten Ersatz vorhanden waren, und zum 15. Oktober Veränderungs-Nachweisungen zur Liste der 
Wassenmeister-Aspiranten, sowie event. Neu-Anmeldungen. 
15. Das Großherzoglich Hesische Feld-Artillerie-Regiment Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie-Korps) 
untersteht dem Kommando der Großherzoglih Hessischen (25.) Division unbeschadet seiner 
Zugehörigkeit zur 11. Feld-Artillerie-Brigade. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. April 1889. 
Nr. 122. 
Friedensformation und Dislokation der Feld-Artillerie des XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps. 
In der Anlage wird die vom 1. April d. J. ab gültige Friedensformation und Dislokation der Feld-Artillerie 
des XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 376/4. 89. A. 1. v. Verdy. 
NKriebdensformation und Dislokation 
der 
Feld-Artillerie des XlI. (Königlich Sächsischen) Armeekorps 
vom 1. April 1889 ab. 
  
  
Garnisonen: 
1. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 12. 
Negimentsstab I 
Abthei ung zu 3 Batterien· EEI Dresden 
Reitende Abtheilung zu 3 Batterien.. .. . .sRiesa 
2. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 28. 
isss...——————3 
II. - -3 - .. 
III. - -2 - 
3. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 32. 
E— d 
Kriegsministerium. —— — Berlin den 24. April 1889. 
Nr. 123. 
Lieferung 2c. von Gegenständen seitens der estungegefängnie an Truppen und Militär-Verwaltungs-. 
ehörden. 
Bei Uebertra ung der Anfertigung bz. Lieferung von Gegenständen an die Festungsgefängnisse seitens der 
Truppen und Ilitär-Berwaltungsbehörden id Verträge nicht abzuschließen, sondern die bezüglichen Abkommen 
durch Schriftwechsel einzuleiten und zum Abschluß zu bringen. 
No. 176/4. 89. C. 3. v. Verdy.
	        
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