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Zu 14. Die Generalkommandos reichen dem Kriegsministerium am 1. Februar jedes
Jahres Meldungen ein, wieviel zur Ausbildung als Waffenmeister Kerignete Leute unter dem
letzten Ersatz vorhanden waren, und zum 15. Oktober Veränderungs-Nachweisungen zur Liste der
Wassenmeister-Aspiranten, sowie event. Neu-Anmeldungen.
15. Das Großherzoglich Hesische Feld-Artillerie-Regiment Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie-Korps)
untersteht dem Kommando der Großherzoglih Hessischen (25.) Division unbeschadet seiner
Zugehörigkeit zur 11. Feld-Artillerie-Brigade.
Kriegsministerium. Berlin den 24. April 1889.
Nr. 122.
Friedensformation und Dislokation der Feld-Artillerie des XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps.
In der Anlage wird die vom 1. April d. J. ab gültige Friedensformation und Dislokation der Feld-Artillerie
des XII. (Königlich Sächsischen) Armeekorps zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 376/4. 89. A. 1. v. Verdy.
NKriebdensformation und Dislokation
der
Feld-Artillerie des XlI. (Königlich Sächsischen) Armeekorps
vom 1. April 1889 ab.
Garnisonen:
1. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 12.
Negimentsstab I
Abthei ung zu 3 Batterien· EEI Dresden
Reitende Abtheilung zu 3 Batterien.. .. . .sRiesa
2. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 28.
isss...——————3
II. - -3 - ..
III. - -2 -
3. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 32.
E— d
Kriegsministerium. —— — Berlin den 24. April 1889.
Nr. 123.
Lieferung 2c. von Gegenständen seitens der estungegefängnie an Truppen und Militär-Verwaltungs-.
ehörden.
Bei Uebertra ung der Anfertigung bz. Lieferung von Gegenständen an die Festungsgefängnisse seitens der
Truppen und Ilitär-Berwaltungsbehörden id Verträge nicht abzuschließen, sondern die bezüglichen Abkommen
durch Schriftwechsel einzuleiten und zum Abschluß zu bringen.
No. 176/4. 89. C. 3. v. Verdy.