Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Kriegsministerium. . 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin, den 13. April 1889. 
Nr. 
Ausgabe des 8. Abschnitts "%% n der Neubearbeitung befindlichen 1. Theils der Kriegsfeuerwerkerei und 
8. Abschnitts des Anhanges zu demselben 
Die beiden Abschnitte * den betreffenden Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von 
Abdrũchen unter Umschla 
Die entsprechenden Verschufften= der bisgerifen ge Kriegsfeuerwerkerei treten hiermit außer Kraft. 
No. 512/1. 89. ckenstein. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 20. April 1889. 
Auflösung der P. 131. zu Colberg. 
Die- k erilation zu Colberg wird mit dem 1. Mai d. J. aufgelöst. 
v. Falckenstein. 
Kriegsministerium. 
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 27. April 1889. 
Nr. 132. 
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schnell= 2c. Zügen. 
im Anschluß an das Seite 211/214 des vorjährigen Armee- 5 Blatts abgedruckte bezügliche Ver- 
Ichuiß wird bekannt gemacht, daß 
die Königliche Eisenbahn-Direktion Erfurt — 4 — sich bereit erklärt hat, vom 1. April 
d. J. ab einzelne auf Militärfahrschein reisende P Je.. sowie Kommandos in Stärke bis zu 
25 Mann mit dem Schnellzuge 208 
ab Neudietendorf 288 
an Ritschenhausen 459 . 
auf Militärbillets zu befördern; 
2. der unter 9 — Pfälzische Leen. — aun eführte Schnellzug 255 zu den daselbst angegebenen 
Bedingungen nur im Dienst befindliche Mannschaften be efördert. 
No. 426/1. 89. B. 3. nitsnn 
Kriegsministerium. — 
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 29. April 1889. 
Nr. 133. 
Anstellung von Unteroffizieren mit neunfähriger Dienstzeit als Schutzleute bei dem Polizeiamte der 
Freien und Hansestadt Lübe 
Die nachstehende Bekanntmachung, betreffend die Anstellung von osstzieren mit neunjähriger Dienstzeit 
als Schutzleute bei dem Polizeiamte der Freien und Hansestadt Lübeck, wird auf Veranlassung des Senats 
lierdurch zur Kenntniß gebracht. 
No. 334 . C. 3. v. Grolman. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die aAnstellung von Unteroffizieren mit neunjähriger Dienstzeit als Schutzleute 
dem Polizeiamte der Freien und Hansestadt Lüb beck- 
8. 1. 
Der sich um die Stelle eines Schutzmannes Bewerbende muß mindestens die Unteroffiziercharge 
besitzen und im Ganzen neun Jahre im stehenden Heere oder in der Marine aktiv gedient haben.
	        
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