Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. erlin den 28. Mai 1389. Nr. 14. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.K 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Truckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 137. 
Verleihung des silbernen Portepees an Landgendarmen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß den in etatsmäßigen Schreiberstellen stehenden Land- 
gendarmen bereits nach zwölfjähriger vorwurfsfreier Gesammtvienstzeit das Tragen des silbernen Portepees 
am Offiziersäbel gestattet wird. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Potsdam den 16. Mai 1889. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. Mai 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 224/5. 89. A. 3. v. Verdy. 
Kriegsministerium. — — Berlin den 8. Mai 1889. 
Nr. 138. 
Versetzung von Burschen berittener Offiziere. 
Die Versetzung von Burschen berittener Offiziere zu anderen Truppentheilen ist, sofern lediglich Preußische 
Armeekorps in kommen, behufs Verminderung des Schreibwesens nicht mehr auf dem in der Verfügung 
vom 25. Dezember 1873 Nr. 499/12. 73. A. 1. 2 festgesetzten Wege herbeizuführen. Auf Wunsch der betreffenden 
Offiziere hat der Uebertritt genannter Burschen vielmehr ohne Weiteres zu erfolgen, sobald die betheiligten 
Regimenter c2c. sich einverstanden erklärt haben. 
No. 30/5. 89. A. 1. v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 8. Mai 1889. 
Nr. 139. 
Sommer-Fahrplan der Militär-Eisenbahn. 
Der nachstehende Sommer-Fahrplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 117/5. 839. A. 1. v. Verdy.
	        
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