Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Kriegsministerium. 
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 6. Mai 1889. 
Nr. 147. 
Vertheilung von heiligen Schriften an die Armee. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 12. Oktober 1887 — Armee-Verordnungs-Blatt S. 318 — wird 
hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß der Oberst a. D. Klefeker nach Magdeburg verzogen ist, 
jedoch mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs, dieser Wohnsitzverlegung 
ungeachtet, die Geschäfte bei Vertheilung von heiligen Schriften an die Armee fernerweit wahrnehmen wird. 
No. 470/4. 89. C. 3. v. Grolman. 
Kriegsministerium. 
Departement a das Invalidenwesen. Berlin den 7. Mai 1889. 
Nr. 148. 
Verzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen. 
Unter Hinweis auf die Bemerkung zu Ziffer III, 8 des Verzeichnisses der den Militäranwärtern im Preußischen 
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen — Anlage J der Anstellungsgrundsätze — wird darauf aufmerksam gemacht, 
daß die Stellen der Königlichen Rentmeister für die aus dem Militärstande hervorgegangenen Beamten bei 
erne Befähigung zwar erreichbar sind, aber nicht zu denjenigen gehören welche nach Maßgabe der 
Anstellungsgrundsätze bsshlieziich oder theilweise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Mithin können letztere 
zur Erlangung solcher Stellen nur beurlaubt werden. 
No. 315/4. 89. C. 3. v. Grolman. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 8. Mai 1889. 
Nr. 149. 
Feier des Todestages des Herzogs Leopold von Braunschweig. 
In Gemäßheit der Urkunde über die zum Andenken des Hochseligen Herzogs Leopold von Braunschweig errichtete 
wohlthätige Stiftung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjähzige Gedächtnißfeier am 
7. April zu Frankfurt a. O. staltgefunden hat und bei dieser Gelegenheit 15 Kinder Ver Garnison-(Leopold-) 
Schule daselbst neu eingekleidet worden sind. 
No. 101/5. 89. A. 2. v. Falckenstein. 
Kriegsministerium. 
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 9. Mai 1889. 
Nr. 150. « 
Gesetz, betreffend die Pensionirung der Militärpersonen. 
Vom Gesetz, betreffend die Pensionirung der Militärpersonen (C 1.1 des Druckvorschriften-Etats) ist ein 
Neuabdruck — in welchem die bis April 1889 nothwendig gewordenen Abänderungen berücksichtigt worden 
hu — im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW., Kochstraße 
r. 68—70 erschienen und bei unmittelbaren Bestellungen aus der Armee zum Preise von 1 4 für ein 
geheftetes Exemplar zu beziehen. 
No. 171/5. 39. C. 1. v. Grolman.
	        
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