Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Kriegsministerium. erlin den 14. Januar 1889. 
Nr. 5. 
Theilnahme von Stabsoffizieren des Gardekorps am diesjährigen Aushebungsgeschäft. 
Unter Bezugnahme auf §. 2, 1b der Heerordnung setzt das Kriegsministerium hierdurh fet. daß Stabsoffzier= 
des Gardekorps den diesjährigen Aushebungsgeschäften in den Bezirken der 1., 5., 13., 17., 5., 29., 
35., 37., 41. und 59. Infanterie- Brigade, event. in den Gebietstheilen derselben nMie“2erx #n welche 
Rekruten * die Garde stell 
Die Reisepläne sar seitens der bezeichneten Brigaden rechtzeitig dem Königlichen Generalkommando 
des Gardekorps vorzulegen. 
Im Auftrage. 
No. 269/1. 89. A. 1. v. Blume. 
Kriegsministerium. Nr. 6 Berlin den 14. Januar 1889. 
r. G. 
Unterrichtskursus 1889 bei der Kriegsschule Hannover. 
Der diesjährige Unterrichtelursus der Kriegsschule Hannover beginnt am 1. April statt am 1. März und 
schließt um den 20. Dezember d. J. 
No. 556/12. 88. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berli 
Nr. 7. 
Bestimmungen über die jährlichen Generalstabsreisen. 
In der Anlage werden 
bie durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 29. November 1888 genehmigten Bestimmungen 
die jährlichen Generalstabsreisen 
it der bauhen zur Kenntniß der Armee gebracht, eba bis auf Weiteres die Fuhrkosten und Tagegelder 
ür Intendanturbeamte auf Kapitel 34 1, 
für Artillerie-Offiziere — einschließlich #in (5. 30,") — bei den Schieß= bz. Armirungs- 
Uebungsgeldern (Kapitel 37 Titel 20), 
für Offiziere des Ingenieur= und Pionierkorps bei dem Uebungs= und Unterrichtsfonds dieses 
Korps (Kapitel 23 Titel 4) 
anzuweisen sind. 
Besondere Abdrücke der Anlage sind bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler und 
Hor- Berlin SW., Kochstraße 68—70, auf direkte Bestellung zum Preise von 15 Pf. für das Exemplar 
  
zu haben. 
No. 612/12. 88. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 8 Berlin den 9. Januar 1889. 
r. 8. 
Preise für Fabrikate der Artillerie-Werkstätten. 
Ein neu aufgestellter Preis-Tarif über Fobriate der Artillerie-Werkstätten, enthaltend die Sattlerfabrikate, 
——3 die Ausrüstungsstücke für Kavallerie, wird den Truppen und Behörden in der erforderlichen 
nzahl zugehe 
Die Preise sind gültig für die nach dem 1. April 1888 eingegangenen noch zu liquidirenden 
Bestellungen. 
No. 693/12. 88. A. 6. v. Blume.
	        
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