Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. Berlin den 19. Juni 1889. Nr. 15. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis berselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Truckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Rummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
.Nr. 157. 
Ehrenpreise für hervorragende Schießleistungen bei der Fuß-Artillerie sowie bei den Pionier-Bataillonen 
und dem Eisenbahn-Regiment. 
Auf den Mir gehaltenen Portrag genehmige Ich, daß auch bei der Fuß= Artillerie sowie bei den Pionier= 
Bataillonen und dem Eisenbahn-Regiment Preisschießen der Offiziere und der Unteroffiziere unter Gewäh- 
rung von Ehrenpreisen für hervorragende Schießleistungen nach Maßgabe der Allerhöchsten Ordre vom 
1. sche 18388 abgehalten werden. Die Ausführungsbestimmungen sind durch das Kriegsministerium zu 
erlassen. 
Berlin, den 11. April 1889. 
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 25. Mai 1889. 
laend Im Anschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegsministerium 
Folgendes: 
1. brei bestehen für Offiziere aus einem Säbel (Degen), für Unteroffiziere aus einer 
aschenuhr 
Der Säbel (Degen), von der allgemeinen Form der Waffe des Truppentheils, ist auf 
dem Gefäß mit einer entsprechenden Bezeichnung und dem Namen des Beliehenen zu versehen. 
Ebenso“ ist bei den Uhren auf dem Deckel Name des Schützen und Grund der Beleihung an- 
zubringen. 
Die gesammten Fuß-Artillerie-Truppentheile bz. die Pionier-Bataillone gemeinsam mit 
dem Esenbahn-Regimem erhalten bis auf Weiteres alljährlich je 2 Preise — je 1 fü 
den besten Schützen unter den Offzieren, je 1 für den besten Schützen unter den Unter- 
offizieren. 
. Das Preisschießen hat in den Monaten Juli oder August auf den Schießständen stattzu- 
finden. Innerhalb des erwähnten Zeitraums sind die Schießtage seitens der Truppentheile 
Herurt auszuwählen, daß das Schießen unter möglichst günstigen äußeren Vorbedingungen 
tattfindet. 
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