Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

do 
ii-'-e 
— 134 — 
Dieselben haben in kleineren feldmarschmäßig ausgerüsteten Verbänden, etwa pro Eskadron 
und Batterie ein kriegsstarker Zug, mit den erforderlich erscheinenden kriegsmäßig bepackten 
Geschügzen und Fahrzeugen 8 erfolgen. 
t ine möglichst große Anzahl von Offizieren und Unteroffizieren hat diesen Uebungen bei- 
zuwohnen. 
Bei der Infanterie, den Jägern und den Pionieren finden — der Kostenersparnisse wegen möglichst 
im Zusammenhange mit den vorerwähnten Uebungen — Uebungen im Verladen einzelner Heicge- 
mäßig bepackter und, soweit am Garnisonorte Jugpferde beriktener Waffen hierfür verfügbar 
sind, auch bespannter Fahrzeuge statt. 
Die Adjutanten, Zahlmeister, Iahlwweiser Aspiranten sowie die in der Führung der Patronen- 
wagen ausgebildeten Unteroffiziere 2c. sind hierzu heranzuziehen, auch ist eine Betheiligung derselben 
an den Ein= und Ausladeübungen der anderen Waffen, soweit es erforderlich erscheint, anzustreben. 
Die Train-Bataillone halten mit Rücksicht auf vie halbjährige Dienstzeit der Trainsoldaten zweimal 
im Jahre Verladeübungen im Sinne der Ziffer 1 ab. 
Die Fußartillerie-Truppentheile halten keine Verladeübungen ab. 
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, die Zahl der zum Verladen von Pferden, Geschützen und 
Fahrzeuzen bestimmten Eisenbahnwagen sowie die Jahl der Uebungstage der Kosten wegen auf 
das oihwendigste “ beschränken. 
Ist die Abhaltung der Uebungen an einem Tage nicht angängig, so haben die Uebungen 
einer Garnison an aufeinanderfolgenden Tagen stattzufinden. 
Befindet sich am Garnisonorte keine oder keine geeignete Bahnstation, auf der Ein= und 
Ausladeübungen vorgenommen werden können, so hat dies, insofern nicht besondere Kosten dadurch 
entstehen, auf der zunächst gelegenen hierfür geeigneten Station zu erfolgen. 
Ein Ueben des Ein= und Ausladens von Mannschaften findet bei keiner Waffengattung statt. 
Seitens der Truppenbefehlshaber ist mit Strenge darauf zu lalten, daß die Eisenbahn-Beförderungen 
von Truppentheilen bei Gelegenheit der Manöver, Schießübungen u. s. w. genau nach 
den Vorschriften der Militär-Eisenbahn-Ordnung und Felddienst-Ordnung und besonders hinsichtlich 
des Ein= und Ausladens soweit als irgend thunlich kriegsmäßig ausgeführt werden. 
Ein sachgemäßer theoretischer Unterricht (s. Anlage VII, VIII und IX zu §§. 41, 42, 43 
der Kriegs-Transport-Ordnung und Felddienst-Ordnung 1. Theil L) hat diesen Eisenbahn- 
Beförderungen jedesmal vorauszugehen. 
  
B 
Die Vergütung der durch diese Uebungen der Eisenbahn-Verwaltung entstehenden Selbstkosten ist, 
sewett es sich um Königlich Preußische Staatsbahnen handelt, wie bisher nach folgenden mit der genannten 
erwaltung vereinbarten Einheitssätzen zu berechnen. 
Es sind zu liquidiren: 
1. 
# 
für die Beförderung der zu den Uebungen erforderlichen leeren Wagen von den Depotstationen 
nach den Uebungsstationen, sofern auf den letzteren die erforderlichen Wagen nicht verfügbar sind 
sowie für die Zurückbeförderung derselben nach den Depotstationen für den Terstnenwagen 
20t Imund für den Güterwagen jeder Art einschliehiich der Viehwagen 0,02 „X pro Wagen und 
ilometer; 
Hfür die Hergabe von Personen- und Güterwagen für die Dauer der Uebungen 2 J bz. 144 
pro Wagen und angefangenen Uebungstag; 
für das Rangiren der Wagen: 0,50 .#4 pro Wagen und angefangenen Uebungstag. Eine Vergüu- 
tung darf nicht beansprucht werden, wenn das Rangiren ausschließlich durch die Mannschaften 
der übenden Truppentheile hat bewirkt werden können, was jedoch nur dann 4 geschehen hat, 
wenn die Eisenbahn-Verwaltung erklärt, ihrerseits das erforderliche Personal nicht zur Verfügung 
stellen zu können; 
. für die Beförderung der Wagen-Ausrüstungsgegenstände und Ladungs-Utensilien von den Depot- 
tationen nach den Uebungsstationen, die Einbringung 2c. derselben in die Wagen sowie die Zurück- 
beförderung nach den Depotstationen: 1 4¾ pro Wagen;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.