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Kriegsministerium.
Remontirungs-Abtheilung. Berlin den 5. Juni 1889.
Nr. 170.
Anwendung des Stockmaßes bei Ankäufen von Remonten.
Es wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß bei Ankäufen von Remonten das Stockmaß angewendet wird.
ie in den Nationalen angegebenen Größen der den Truppen von diesem Jahre ab überwiesenen
Perde sind daher mit diesem Maße gemessen.
No. 52/6. 89. R. A. Frhr. v. Troschke.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 14. Juni 1889.
Nr. 171.
Verpassung der Tragegerüste M/87.
Die Firma Gebrüder Leistner in Leipzig, Südstraße, fertigt Maße zum Verpassen der Tragegerüste, welche
nebst Gebrauchsanweisung, bei Abnahme von 50 Stück, je 30 Pf. kosten. ·
Da nach den stattgehabten Versuchen bei Anwendung dieser Maße die Auswahl eines passenden
Tragegerüstes für jeden einzelnen Mann sehr wesentlich erleichtert und in Folge dessen die Einkleidung der
Mannschaften beschleunigt wird, nimmt das Departement Veranlassung, die Aufmerksamkeit der Truppen auf
die gedachte Erfindung zu lenken.
J. V.
No. 307/6. 89. B. 3. Nitschmann.
Kriegsministerium. —— —
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 14. Juni 1889.
Nr. 172.
Uebersichtskarte der Verwaltungs-Bezirke der Preußischen Staats-Eisenbahnen.
Die im Ministerium der öffentlichen Arbeiten in neuer Auflage bearbeitete, mittelst Photo-Lithographie und
Farbendruck vervielfältigte „Uebersichtskarte der Verwaltungs-Bezirke der Preußischen. Staats-Eisenbahnen
(4 Blatt)“ können durch den Puchhandel kauflich bezogen werden, und zwar ist der Simon Schroppf'schen
Hof-Landkartenhandlung hierselbst der Kommissions-Verlag übertragen worden.
Der Preis für das Exemplar beträgt 2 .K 50 Pf.
No. 291/6. 89. A. 1. v. Falckenstein.
Tekturen gelangen zur Versendung:
Nr. 31 bis 39 zur Militär-Veterinär-Ordnung nebst Anhang
. hang,
Nr. 66 bis 69 zur Vorschrift für die Untersuchung gebrauchter Geschützrohre,
Nr. 33 bis 44 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Infanterie-Munitions-Kolonne C/59/69,
Nr. 11 r. # u Vorshrift für die Verwaltung der Königlichen technischen Institute der Artillerie ausschl.
ulverfabriken,
Nr. 14 bis 21 zur Vorschrift für die Verwaltung der Königlichen Pulverfabriken,
Nr. 92 und 93 zum Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden.