Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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k. Verheiratheten Kurgästen aus dem Mannschaftsstande kann zum 
Unterhalt der zurückgelassenen Familie eine Beihülse von 50 Pf. 
täglich aus den Zinsen des Prinzeß Karl-Legats vom General- 
kommando des VI. Armeekorps bewilligt werden. 
. Die Wartung und Pflege der Mannschaften erfolgt durch den Haus- 
diener unentgeltlich. 
e. Teplitz. 
631. 
Einrichtung und Benutzung. 
Das Militär-Bade-Institut ist für 3 Offiziere und 64 Mann ein- 
gerichtet. Es besitzt keine eigenen Quellen und Bäder, erhält letztere 
vielmehr vom Magistrat in Teplitz für Mannschaften bereitwilligst 
gegen mähige Vergütung angewiesen. 
Die Preise für die verschiedenartigen Bäder bewegen sich innerhalb 
der Grenze von 9 Pf. für ein gewöhnliches heißes Thermalbad und 
1 50 Pf. für ein ganzes Moorbad. Für ärztliche Behandlung 
werden 4 4 50 Pf. für Kopf und Kurdauer und für volle Be- 
köstigung 1 .K 50 Pf. täglich bezahlt. Kurtaxe wird von den 
in das Institut ausgenommenen, aktiven und inaktiven Mannschaften 
nicht erhoben. 
Die im Institut wohnenden Offiziere zahlen die niedrigste Kurtaxe 
mit 1 Gulden 50 Kreuzer, für jedes VBad (im Herrenhause) 60 Kreuzer 
ausschlieblich Badewäsche, für Bedienung 9 .X auf je 4 Wochen, 
4 .& 50 Pf. an Arzthonorar und für Beköstigung die mit dem 
Hausverwalter verabredeten Preise. 
. Die Wartung der Kurgäste des Mannschaftsstandes erfolgt durch 
kommandirte Militärkrankenwärter. 
Wie in Wiesbaden und Landeck erhalten auch die zu freien Bade- 
kuren in Teplitz zugelassenen und in das Militär-Bade-Institut 
aufgenommenen Mannschaften Wohnung und alle übrigen Kur- 
bedürfnisse für Rechnung der Staatskasse, die übrigen Kurgäste bei 
freier Wohnung gegen Erstattung der Selbstkosten. 
Nachrichten über Kurerleichteruugen für Offiziere u. s. w. 
Außer den vorstehend erwähnten Aufnahmen von Offizieren u. s. w. 
in staatliche Militär-Kurhäuser bestehen zur Zeit folgende Kurerleichte- 
rungen für Offiziere u. s. w.: 
a. Im Krebsbade zu Aachen (Burtscheid) kann alljährlich 1 Sub- 
altern-Offizier des VII. und 1 des VIII. Armeekorps auf je 
4 Wochen freie Bäder und Wohnung oder statt der letzteren den 
tarifmäßigen Servis zur Selbstbeschaffung des Quartiers erhalten.
	        
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