Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Bemerkungen. 
. In vorstehender Uebersicht geben die gebreuzten Vierecke an, 
welchen Armeekorpsbezirken dem Badeorte Mannschaften, nli 
der Bestimmung des Aufnahmetermines seitens desjenigen General= 
kommandos, zu dessen Bezirk der Kurort gehört, sübermiesen werden 
dürfen. Bei Ueberweisung von Mannschaften eines Korps in die 
demselben nicht zur Versügung gestellten Kurorte ur zuvor das Ein- 
verständniß des Genereln nn#nos, welchem der Kurort unterstellt 
ist, einwuhölen. 
Die in anderen als ihren eigenen Lolpckehieen gu onirenden 
oder dorthin abkommandirten Truppentheile u. s. w auf die 
Lurorte jener ersterwähnten Korpsbezirke angewiesen. 
. 7. 
Das Generalkommando des Garde- &s II. undb 
##l. Veneckore bringt elhähriich je 1 Mann zur Pere l der 
3 Freistellen in Freienwalde a. d. O. in Vorschlag. 
1 Nr. 10. s dem *.m“ des I. Armeekorps oder der 
· 9 Division kann alljährlich 1 Mann Aie, 4 Wochen im Mai 
oder Juni zu einer kostenfreien Kur nach Johannisbad in Böhmen 
gesandt werden. Die 9. Division verfügt über die Zulassung nur 
jedes dritte Jah 
Gedruckt in der Königlichen Hosbuchdruckerel von EC. S. Mittler à Sohn, 
Berlin, Kochstrabe 68—70.
	        
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