Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. Berlin den 12. Juli 1889. Nr. 17. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
  
  
Der viertelährüiche Pränumerationspreis dieses Blaltes beträgt 1 4 50 A. Abonnirt kann zerden Gußerhalb bei den 
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Bei Letzterer rrale auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Attes der Preis derselben richtet 2 nach der Anyahl 
der Druckbogen; jeder Truckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preigermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert aach nur auf einer Seite bedrucke, zn 
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 181. 
Größere Truppenübungen im Jahre 1889. 
Muf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß an Stelle des durch Meine Ordre vom 7. Februar 
1889 — Ziffer 2 — bestimmten Hascken- Regiments König Wilhelm I. (1. Rheinischen) Nr. 7 das 2. Rhei- 
nische Husaren-Regiment Nr. 9 dem VII. Armeekorps zur Bilvung der Kavallerie-Division für die diesjährigen 
Herbstübungen zugetheilt wird. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Magdeburg den 28. Juni 1889. " 
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. Juli 1889. 
Vorstehende Allerböchste Ordre wird unter Bezugnahme auf die diesseitige Veröffentlichung 
vom 7. Februar 1889 (Nr. 195/2. 89. A. 1.) auf Seite 24 und 25 des Armee-Verordnungs-Blattes hiermit 
zur Kenntaiß! der ; Armee gebracht. 
No. 8/7. 89. v. Verdy. 
  
Nr. 182. 
Zulassung der Burschen rationsberechtigter Offiziere aller Waffen zur Kapitulation. 
Ich bestimme hierdurch: Zur Kapitulation sind künftig die Burschen rationsberechtigter Offiziere aller 
Waffen zuzulassen. Die Kapitulantenzulage ist denselben jedoch nicht zu gewähren. 
Magdeburg den 28. Juni 1889. 
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
GFriegeminfsteriun. Berlin den 3. Juli 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß gebracht. 
No. 9/7. 89. A. 1. v. Verdy.
	        
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