Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Anlage zu Nr. 17 des 
Armee-Verordnungs-Blattes für 1889. 
  
Bekanntmachung 
Gesammt-Verzeichnisses derjenigen höheren LTehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Jeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hierunter das Gesammt-Verzeichniß derjenigen höheren 
Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche 64q zur Zeit 
in Gemähheit des 5. 90 Theil 1 der Wehrordnung vom 22. No- 
vember 1888 im o der Berechtigung zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst befinden. 
Gesammt-Verzeichniß 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, 
erfolgreiche gesuch der zweiten Klasse zur Darlegung 
der wissenschaftlichen Hefähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Ostpreußen. 
I Das Gymnasium zu 
    
3 
4. 
5. 
6 (verbunden mit dem Real- 
daselbst),
	        
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