Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. gerlin den 1. August 1889. Nr. 18. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 4 50.A. Abonnirt kann Iae ußerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Bla ttes, 1 reis derselben Maab eng nach der E 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 K b t falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Cxprditeon h he| nur auf einer Seite bedracke, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.¾. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 24. Juli 1889. 
Nr. 195. 
Abänderung des Exerzir-Reglements für die Kavallerie. 
Zufeige Allerhöchsten Befehle ist §. 174 16 des Exerzir-Reglements für die Kavallerie in nachstehender 
eise abzuändern: 
Die Worte 
„in allen Gangarten, mit alleiniger Ausnahme der Karriere.“ 
sind zu streichen. Am Schluß des Absatzes hinter die Worte: 
„Regiments-Führer u. s. w.)“ 
ist einzuschalten: 
„der markirte Feind darf nie Karriere, Galopp nur bei der Attacke reiten.“ 
Eine Tektur für die Abänderung wird nicht ausgegeben werden. 
No. 168/7. 89. A. 3. % v. Verdy. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. Juli 1889. 
Nr. 196. 
Abänderung des Regulativs betreffend die Wahlen der Vertreter der Arbeiter und der von diesen zu 
wählenden Beisitzer zum Schiehsgerichtel im Bereiche der Preußischen Heertsperwaltung vom 23. Oktober 1885. 
(Beilage zum Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 22 für 1885. 
Die Zahl der zu wählenden Vertreter der Arbeiter beträgt vom 1. Oktober 1889 ab für den Bezirk der 
Intendantur 
des I. Armeekorps .w 13 
-ILI. .·......... s 
-III. - 18 
-ViI. - 3 
Der 8. 1 des Regulativs ist entsprechend abzuärdern. 
No. 48/7. 89. A. 6. v. Verdy. 
 
	        
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