Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 26. Juli 1889.
Nr. 202.
Abgabe der „Anleitung zur Beurtheilung des Pferdehenes“ zu ermäßigten Preisen.
Die Verlagshandlung von . Eugen Köhler in Gera — Untermhaus (Reuß j. L.) — hat sich erboten, das
im Auftrage des Kriegsministeriums herausgegebene Werk: „Anleitung zur Beurtheilung des Pferdeheues“, für
welches der Preis im Buchhandel brochirt 10 / und gebunden 11 J4 50 Pf. beträgt, bei Bestellungen durch
die Königlichen Generalkommandos zum Preise von 7 // 50 Pf. für das brochirte und 9 /X 15 Pf. für das
gebundene Exemplar an die Truppen abzugeben.
No. 312/7. 89. B. 2. Kühne.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 27. Juli 1889.
Nr. .
Feldflasch-Karabinerhaken.
In Ergänzung der auf Seite 46 der Bekleidungs= und Ausrüstungs-Nachweisung unter Ziffer 2.1 getroffenen
JFestsetzung wird bestimmt, daß für je 100 Mann der betreffenden Truppentheile 10 Feldflasch-Karabinerhaken
als Reserve in das Feld mitzuführen sind. »
Die entsprechende Vervollständigung der vorgedachten Nachweisung wird durch die nächste Tektur
herbeigeführt werden.
J. V.
No. 424/7. 89. B. 3. Paulus.
Ministerium
der öffentlichen Arbeiten. Berlin den 13. Juli 1889.
Nr. 204
Frachtberechnung für Armeebedürfnisse, welche einer gleichzeitig zu befördernden Truppenabtheilung
unmittelbar zugehören.
Für Armeebedürfnisse, welche einer gleichzeitig zu befördernden Truppenabtheilung — auch einzelnen Kom-
mandirten — unmittelbar zugehören, und von der absendenden Militärbehörde zu gueshehe Beförderung
mit einem Militärsahrschein aufgegeben werden, sind die Sätze des Tarifs für Militärgut (A IV des
Militärtarifs vom 28. Januar 1887) zur Anwendung zu bringen. Von der näheren Bestimmung der ver-
sendenden Militärbehörde hängt es ab, ob die Sendung als Wagenladung, Stückgut oder Eilgut aufgegeben
wird und zu berechnen ist. (Militärtarif. Bemerkung zu IV. a.)
T. II. b. 4278. «
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 30. Juli 1889.
Vorstehender Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten an die Königlichen Eisenbahn-
Direktionen wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß militärischerseits in den
Fabescheinen stets anzugeben ist, welche Art der Aufgabe des Militärguts — ob als Wagenladung oder als
tückgut — verlangt wird. Die Aufgabe als Eilgut ist bei dem von einer Truppenabtheilung mitgeführten
Militärgut ausgeschlossen.
I. V.
No. 522/7. 89. B. 3. Paulus.
Kriegsministerium.
Departement für das Invalidenwesen. Berlin den 13. Juli 1889.
Nr. 205.
Austellung der Militäranwärter bei Privat-Eisenbahngesellschaf
Der Wermelskirchen-Burger Eisenbahngesellschaft in Wermelskirchen ist die Verpflichtung auferlegt worden,
in den Stellen der Subaltern= und Unterbeamten Militäranwärter unter 40 Jahren nach Maßgabe der Vor-
schriften für den preußischen Staats-Eisenbahndienst anzustellen.
M VVT
No. 132/7. 89. C. 3. v. Livonius.