Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

E. Berichte. 
8 25. 
Nach Schluß der Reise hat das Generalkommando kurze 
Berichte des Chefs des Generalstabes des Armeekorps über 
den Intendanturbeamten an das Militär-Oekonomie-Departe- 
ment, über den Lehrer einer Kriegsschule bezw. der Selekta 
an die General-Inspektion des Militär-Erziehungs= und Bil- 
dungswesens, über den Offizier der vereinigten Artilleric= und 
Ingenieurschule dem Vorstande derselben und im Falle be- 
sonderer Veranlassung auch über Offiziere des Ingenieur= 
und Pionierkorps an die betreffende General-Inspektion ein- 
zusenden. 
IV. Festungs-Generalstabsreisen. 
A. Reise-Etat. 
8 36. 
In der Regel findet jährlich bei einem Armeekorps eine 
Festungs-Generalstabsreise statt. 
827. 
1. Als Theilnehmer an derselben werden in der Regel 
tommandirt: 
a. Zur Leitung 
der Chef des Generalstabes des Armeekorps, 
1 Stabsoffizier des Generalstabes, 
- der Fuß-Artillerie, 
1 - des Ingenieurkorps, 
1 1 Intendanturbeamter, 
5 
Sa. 5 Offiziere und Beamte.
	        
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