Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
23. Jahrgang. Serlin den 31. Dezember 1889. Nr. 30. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der viertellährlich= Pränumerationspreis bieses Blattes beträgt 1.4 50.A. Abonnirt kann zden: außerhalb bei den 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer arsosgtt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben rhtek ssch nach der Awahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten Lreeigete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.. 90 
urch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 300. 
Auflösung des Filial-Artillerie-Depots in Gosel 7 Errichtung eines Filial-Artillerie-Depots in 
enstein. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
1. Das Filial-Artillerie-Depot in Cosel ist Ende Dezember 1889 aufzulösen. 
2. Zum 1. Januar 1890 ist in Allenstein ein Filial-Artillerie-Depot des Artillerie-Depots in Königs- 
berg in Preußen zu errichten. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 12. Dezember 1889. 
Wilhelm. 
v. Verdy. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Dezember 1889. 
Vorstehende Allerhöchste Kabiners,Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Die erforderlichen besonderen Bestimmungen werden den betreffenden Stellen demnächst zugehen. 
No. 507/12. 39. A. 4. v. Verdy. 
Nr. 301. 
Neue Proben von Patrontaschen. 
Aus den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgenden Proben: 
1. der hinteren Patrontasche 88 für Gemeine und 
2. der vorderen Patrontasche 88 für Unteroffiziere und Gemeine der Infanterie und Jäger (Schützen). 
Zugleich bestimme Ich: 
3. die Umänderung der vorderen Patrontaschen /s hat nach beiliegenden Proben statthufinden 
die umgeänderten Taschen führen alsdann die Bezeichnung: vordere Patrontasche 87.8 8 für 
Infanterie. beziehungsweise vordere Patrontasche 87. 88 für Fuß-Artillerie und Pioniere; 
4. an den Tornistern der mit Patrontaschen nach Probe 1 ausgerüsteten Mannschaften ist die an 
beigefügtem Bodentheil ersichtlich gemachte Aenderung auszuführen. 
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