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5. Fr die Infanterie-Ausrüstung M/87 wird ein zweiter Mantelriemen etatsmäßig und ist der
Mantel derart um den Tornister zu legen, daß der Boden desselben frei bleibt.
Die 8 Vorstehendes bedingten Neubeschaffungen und Aenderungen müssen — erstere soweit
Mittel hierfür verfügbar sind — gleichzeitig mit dem Infanteriegewehr 88 zur Einführung gelangen.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 12. Dezember 1889.
Wilhelm.
4 v. Verdy.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Dezember 1889.
Vorstehende Allerhöchste Kabinetosrdre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Die Ausführungsbestimmungen sowie die Ausgabe von Proben bleiben vorbehalten.
No. 324,/12. 39. B. 3. v. Verdy.
Nr. 302.
Auderweite Benennung des 1. Garde-Dragoner-Regiments.
Mit Bezug auf Meine Ordre vom 2. August d. Is. bestimme Ich hierdurch: Das 1. Garde-Dragoner=
Regiment Königin von England führt fortan die Benennung: 1. Garde-Dragoner-Regiment Königin von
Großbritannien und Irland. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. An das
Generalkommando des Gardekorps habe Ich demgemäß verfügt.
Neues Palais den 17. Dezember 1889.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Dezember 1889.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 458/12. 89. A. 1. v. Verdy.
Nr. 303.
Verlegung des Kommandos des Landwehrbezirks Apenrade nach Fleusburg.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hierdurch: Das Kommando des Landwehrbezirks Apenrade
wird am 1. April 1890 nach Flensburg verlegt und nimmt von diesem Zeitpunkte ab die entsprechend ver-
änderte Bezeichnung an.
Neues Palais den 19. Dezember 1889.
Wilhelm.
v. Verdy.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin, den 22. Dezember 1889.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete: Ordre wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß ferner
um 1. April 1890 die Stadt und der Landkreis Flensburg vom Landwehrbezirk Schleswig dem Landwehr-
ezirk Flensburg zuzutheilen sind.
Im Auftrage.
Jo. 180/12. 89. A. 1. v. Falckenstein.