Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

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Nr. 18. 
Schießübungen der Feld= und Fuß-Artillerie. 
die Artillerie-Schießplätze durch die Truppentheile der Artillerie wie folgt benutzt 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Januar 1889. 
Im Jahre 1889 werden 
werden: 
  
  
Artillerie-Schießplatz Feld-Artillerie-Brigade Fuß-Artillerie- 
bei Nr. Regiment. 
Hammerstein Garde, 1. 2. — 
Jüterbog 3. 4 Garde und v. Dieskau (6.) 
alkenberg. 2. 6. — 
esel Encke (4.) 
Lockstedt. 6 10 
Darmstadt * 11. 13. — 
Hagenau 15. 10. und Bataillon 13. 
3. und 12. 
Wahn — 7. und Bataillon 9. 
8. urd Iatailon 7. dern 12). 
— v. Linger (1.), v. Hindersin (2.), 
Gruppe 5. unga " 
  
  
Der Artillerie-Schießplatz bei Wes wird der Aufsicht der 3. Fuß-Artillerie-Inspektion unterstellt. — 
Zum Vorsitzenden der Verwaltungs-Kommission für diesen Schießplatz wird der etatsmäßige Stabsoffizier des 
Wesfalsoen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 7 ernann 
e Ausgabe von besonderen Telturen zur Sgiezgls verwaltungs-Vorschrift wird nicht erfolgen in 
Rücksicht n die bevorstehende Neubearbeitung desser Vorschrift 1½ s 
No. 513/12. 88. A. 4. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Januar 1889. 
Nr. 19. 
Aufstellung der Gewehrstützen vor den Wachen. 
Die je hige Siellung de der vor den Wachen angebrachten Gewehrstützen bedingt ein Umdrehen der Gewehre 
beim Ergreifen derselben. 
Um dies zu vermeiden, sind in Zukunft bei Neueinrichtung von Wachen die Gewehrstützen so auf- 
zustellen, daß die Oeffnung der Löffel dem Gebäude ab= und demgemäß der Lauf des Gewehres letzterem 
zugewendet wird. 
Damit die Gewehre beim Prausireten. der Wachmannschaften nicht umgestoßen werden, empfiehlt 
sich eine angemessene Vertiefung der Löffel. 
ze Bei bestehenden Wachen ist mit den bezüglichen Aenderungen nach Maßgabe der verfügbaren Mittel 
vorzugehen 
No. 150/I. 89. B. 4. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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