B. in der neuen Garnison aus dem Servise der neuen Diensistelle
1. vom 1. des auf den Abgang aus der alten Garnison folgenden Monats, sofern der
Versetzte daselbst ebenfalls eine Dienstwohnung inne hatte; war derselbe aber
2. Selbstmiether, vom 1. desjenigen Monats ab, für welchen der Wohmungsgeldzuschuß
nicht mehr zur Ausgabe gelangt.
III. Die Verfügungen vom 11. Mai 1880 und 10. Juli 1883 treten außer Wirksamkeit.
No. 514/1. 39. B. 4. Kühne.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Nr. 23 Berlin den 24. Januar 1889.
r.
Aufhebung von Tarifpreisen und Neuausgabe eines Preisverzeichnisses.
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 12. April 1888 (Nr. 95 Seite 102 des Armee-Verordnungs-Blattes
von 1888) wird der Preistarif Üüber Fabrikate des Feuerwerks-Laboratoriums zu Spandau vom März 1886.
(ausgegeben durch Bekanntmachung vom 22. März 1886) hiermit aufgehoben.
Ein vom 1. d. M. ab gültiges Preisverzeichniß über die Fabrikate des genannten Instituts ist im
Druck begriffen und wird nach Fertigstellung den betreffenden Behörden und Truppen in der erforderlichen
Anzahl mittelst Umschlages zugehen.
No. 594/1. 89. A. 6. v. Blume.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 28. Januar 1889.
Nr. 24.
Lederhandschuhe.
Proben von Lederhandschuhen gelangen nicht mehr zur Ueberweisung, vielmehr zählen letztere fortan zu den
5. 2, 7 der Bekleidungs-Ordnung I. We gedachten Stücken. s- brz r
In Folge dessen sind Ziffer 4 a. a. O. die Worte „sowie von Lederhandschuhen“ zu streichen.
Die noch vorhandenen bezüglichen Proben sind auszurangiren.
No. 552/12. 88. B. 3. Kühne.
Druckfehler-Berichtigung.
In einigen Exemplaren der Nr. 2 des Armee-Verordnungs-Blattes fehlt auf Seite 9 Zeile 13 von
unten hinter „Friedrich" der Name „Wilhelm“. Das Leib-Grenadier-Regiment hat den Namen erhalten:
Leib-Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburgisches) Nr. 8.