Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Kriegsministerium. Berlin den 3. Februar 1889. 
Zorltehen Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Die Aus- 
gabe der Proben wird baldigst erfolgen. 
No. 650/I. 89. B. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 28. 
Größere Truppenübungen im Jahre 1889. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppenübungen: 
. Das VII. und X. Armeekorps halten Manöver vor Mir ab und zwar große Parade und Korps- 
manboer gegen markirten Feind — jedes Armeekorps für sich — und dreitägige Manöver gegen 
einander. 
Ferner finden beim VII. und X. Armeekorps besondere Kavallerie-Uebungen statt. Jedes der 
genannten Armeekorps bildet eine SürllrieDivson zu 6 Regimentern mit einer Abtheilung 
reitender Artillerie zu zwei Batterien und einem Pionier-Detachement. 
Zur Verwendung im Verbande der Kavallerie-Divisionen werden 
dem VII. Armeekorps: 
die 22. Kavallerie-Brigade, 
das Kürassier-Regiment von Seydlitz (Magdeburgisches) Nr. 7 und 
das Husaren-Regiment König Wilhelm I. (1. Rheinisches) Nr. 7, 
dem X. Armeekorps: 
der Stab der 18. Kavallerie-Brigade, 
das 1. Großherzoglich Mecklenburgische Dragoner-Regiment Nr. 17, 
das Hannoversche Husaren-Regiment Nr. 15, 
das 2. Brandenburgische Ulanen-Regiment Nr 11 und 
das Altmärkische Ulanen-Regiment Nr. 16 
1—- 
do 
zugetheilt. 
Die Bestimmung der Dioisteue bchalte Ich Mir vor. Soweit Ich bei dieser Gelegen- 
heit nicht über die Bildung der Divisionsstäbe Anordnung treffe, veranlassen die Generalkom= 
mandos bieselbe. 
ie zu den besonderen Kavallerie-Uebungen zu versammelnden Truppentheile nehmen an 
den Brigade= und Divisions-Manövern der Armeekorps nicht Theil; zu den Manövern vor Mir 
treten die Kavallerie-Divisionen zu ihren Armeekorps. 
Die Herbstübungen der übrigen Armeekorps finden in Gemäßheit der Bestimmungen der Feld- 
dienst-Ordnung statt. 
Bei der Anlage sowohl, als der Ausführung aller Uebungen ist auf Verringerung der Flur- 
schäden Bedacht zu nehmen. 
In depeni en Fällen, in welchen die Flurenischädigungen als besonders hoch sich heraus- 
stellen, hat Mir bas Kriegsministerium Berichte der Booistongenommanbeur= darüber vorzulegen, 
welchen besonderen Umständen Dies zuzuschreiben ist, und welche Anordnungen zur Verringerung 
der Flurschäden getroffen waren. 
. Bei dem Gardekorps und dem I. bis VI. Armeekorps finden Kavallerie-Uebungsreisen nach der 
Instruktion vom 23. Januar 1879 statt. 
m# Ferner hat eine Pontonier-Uebung auf dem Rhein zwischen Philippsburg und Mannheim, eine 
rößere Armirungs-Uebung der Fuß-Artillerie bei Posen und eine Befesiigungs- beziehungsweise 
Belagerungs-Uebung bei Cüstrin tattzufinden. Die näheren Anordnungen über Theilnahme von 
Truppen an diesen Uebungen sowie die sonst erforderlichen Ausführungs-Bestimmungen trifft das 
Kriegsministerium. 
Die Rückkehr der Truppen von den Herbstübungen in ihre Standorte ist derartig anzuordnen, 
daß die in Meiner Ordre vom 21. Januar 1889 über die Rekrutirung des Heeres für 1889/90 
in Betreff der Entlassung der Reserven gegebenen Festsetzungen zur Ausführung gelangen können. 
Berlin den 7. Februar 1889. « 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
W 
  
5 
# 
  
* 
An das Kriegsministerium.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.