5. Die sämmtlichen unter 1, 2 und 3 aufgeführten Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei
dem Lehr-Infanterie-Bataillon spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in
Potsdam eingehen.
V. Bekleidung und Ausrüstung.
1. Für jeden Kommandirten, einschließlich Offizierburschen, sind vom Truppentheile zu verabfolgen:
2 Feldmützen (dem Unteroffizier, einschließlich Lazarethgehülfen, außerdem eine Schirm-
mütze),
3 Woffenröcke (1 Parade-, 1 Sonntags= und 1 Dienstrock),
2 Drillichjacken (dem für die Uebungszeit kommandirten Unteroffizier, einschließlich Lazareth-
gehülfen, 1 Dilichras und dem für den Stamm bestimmten Unteroffizier 2 Fäilsch
röcke; den Mannschaften der Mecklenburg-Schwerinschen Truppentheile an Stelle der
beiden Drillichjacken 1 Bluse), 6
3 Halsbinoen,
3 Tuchhosen,
2 weißleinene Hosen,
2 Drillichhosen,
2 Unterhosen,
1 Mantel,
1 Paar Tuchhandschuhe, nur für die Stammmannschaft erforderlich; (dem Unteroffizier
2 Paar Lederhandschuhe),
Die während des sechsmonatlichen bz. 1 ½jährigen
Kommandos sonst noch fällig werdenden Klein-Bekleidungs-
1 Paar Stiefel Ro .....
-« neue stücke (siehe IV 3c) sind gleichzeitig mit einzusenden. Als
1 gerr Sustn Tragezeit ist nur die ahemnesige in Ansatz zu bringen.
Die von vornherein mitzugebenden Sohlen und das dritte
Hemd dürfen von den fällig werdenden Stücken nicht
abgerechnet werden.
mit Zubehör (ohne Haurbuscn aber mit Helmüberzug),
mit Zubehör,
mit Säbeltasche und Schloß,
3 Hemden (darunter ein neues)
mit Zubehör,
1—
Hs————————
das Signalinstrument nebst Zubehör, darunter rothe Tuchleisten zum
Signalhörner und zwei Knieselle für den Tambour. (Gewehr nebst
die vorderen Patrontaschen kommen für Spielleute und Lazarelhgehülfen