Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

5. Die sämmtlichen unter 1, 2 und 3 aufgeführten Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei 
dem Lehr-Infanterie-Bataillon spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in 
Potsdam eingehen. 
V. Bekleidung und Ausrüstung. 
1. Für jeden Kommandirten, einschließlich Offizierburschen, sind vom Truppentheile zu verabfolgen: 
2 Feldmützen (dem Unteroffizier, einschließlich Lazarethgehülfen, außerdem eine Schirm- 
mütze), 
3 Woffenröcke (1 Parade-, 1 Sonntags= und 1 Dienstrock), 
2 Drillichjacken (dem für die Uebungszeit kommandirten Unteroffizier, einschließlich Lazareth- 
gehülfen, 1 Dilichras und dem für den Stamm bestimmten Unteroffizier 2 Fäilsch 
röcke; den Mannschaften der Mecklenburg-Schwerinschen Truppentheile an Stelle der 
beiden Drillichjacken 1 Bluse), 6 
3 Halsbinoen, 
3 Tuchhosen, 
2 weißleinene Hosen, 
2 Drillichhosen, 
2 Unterhosen, 
1 Mantel, 
1 Paar Tuchhandschuhe, nur für die Stammmannschaft erforderlich; (dem Unteroffizier 
2 Paar Lederhandschuhe), 
  
Die während des sechsmonatlichen bz. 1 ½jährigen 
Kommandos sonst noch fällig werdenden Klein-Bekleidungs- 
1 Paar Stiefel Ro ..... 
-« neue stücke (siehe IV 3c) sind gleichzeitig mit einzusenden. Als 
1 gerr Sustn Tragezeit ist nur die ahemnesige in Ansatz zu bringen. 
Die von vornherein mitzugebenden Sohlen und das dritte 
Hemd dürfen von den fällig werdenden Stücken nicht 
abgerechnet werden. 
mit Zubehör (ohne Haurbuscn aber mit Helmüberzug), 
mit Zubehör, 
mit Säbeltasche und Schloß, 
3 Hemden (darunter ein neues) 
  
  
  
    
    
mit Zubehör, 
1— 
Hs———————— 
  
das Signalinstrument nebst Zubehör, darunter rothe Tuchleisten zum 
Signalhörner und zwei Knieselle für den Tambour. (Gewehr nebst 
die vorderen Patrontaschen kommen für Spielleute und Lazarelhgehülfen
	        
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