Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

ANachweisung 
der Fälligkeitszeiten der Klein-Bekleidungsstücke für die vom 
kommandirten Mannschaften. 
Anlage 3. 
— 
keien Regiment zum Lehr-Infanterie-Bataillon 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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(Ort und Datum.) (Unterschrift.) 
Anmerkungen. 
1. Der Zeilpunkt der Fälligkeit ist nach der etalsmähigen Tragezeit der Stücke zu berechnen. 
2. Die im Gebrauch der Kommandirten befindlichen Stücke sind hier nicht aufzunehmen. Dagegen find in dle Nachweisung 
3. dle Beträge des Vekleidungszuschusses für Unteroffiziere sowie das Sohlenaufnähegeld (28 Pf.) einzustellen.
	        
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