Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

a. Im Allgemeinen. In Bezug auf das Erfüllen der 
Bedingungen, wo solche gestellt sind, gelten die Be- 
stimmungen des § 25,5, in Bezug auf den Anzug 
die §§ 23,7 und 34,8 der Schießvorschrift für die 
Infanterie. 
Für die vorbereitenden Uebungen zum gefechts- 
mäßigen Schießen, welche bereits während der ersten 
Einziehung vorzunehmen sind, sowie für das gefechts- 
mäßige Schießen mit scharfen Patronen bei späteren 
Einziehungen gelten die im VII. Abschnitt der Schieß- 
vorschrift gegebenen Grundsätze. 
b. Im Besondern. 
I. Uebung (45 Patronen). 
Vorübung. Bedingungen zu 3 Schuß. 
  
Meler.] Anschlag. Scheibe. Bedingungen. Bemerkungen. 
  
  
  
stehend — -3thssct,2Manuöbteiten,Fükjededcr 
staufgeccgtSMchschklbe IStkich, neomgeuNkH 
müssen je 5 Pa- 
ehen · -3Mmmöbkeitcn,16ieel,kkvlellvethgbår 
100 ’“ Ringscheibe 21 Ninge, pies bleiben, und ist also 
– m0½ enfalls ohne 
t . . ,2 i illlung aller 
100 felehen. Aingscheibe 3 Zresset brit, Bedingungen der 
B r vor- 
slehend Ringscheibe 3 Treffer, 2 Mannsbreiten, wärts zuschreiten. 
ausgelegt gsch 18 Ringe. 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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