Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

Ar den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich 
der Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1890/91; 
1. Es werden zu diesen Uebungen einberufen: 
A. Aus der Reserve nud Landwehr: 
a) bei der Kavallerte 6 900 Mann 
b) .Feld-Artilleie 7524 
c) . Fuß-Artillerie 3800 
4) -den Pionieren 29300 
e) der Eisenbahn-Brigade 400 
1) der Luftschiffer-Abtheilung 20 
8) dem Trau 5517 
Für die Infanterie und Jäger werde Ich s. Z. besondere 
Bestimmungen erlassen. Im Uebrigen finden bei diesen beiden 
Waffen außer der Einziehung von Ergänzungsmannschaften 
zu den Kaisermanövern (F. O. II. 6.) nur die durch die Heer- 
ordnung (8 40,,6 omon) unmittelbar festgesetzten Uebungen statt. 
Die vorstehend unter A, a angegebene Zahl von Kavalleristen 
ist behufs Ausbildung mit der Lanze einzuziehen. 
Bei der Kavallerie derjenigen Armeekorps, welche kein 
Kaisermanöver haben, können, nach dem Ermessen der General= 
kommandos, für die Dauer der Herbstübungen Reservisten — 
bis zu 4 Mann für die Eskadron — behufs möglichster Er- 
höhung der Ausrückestärke eingezogen werden. 
Außerdem können, nach Bestimmug der General- 
kommandos, bei den berittenen Waffen in denjeuigen Fällen, 
in welchen es für den Rückmarsch der Truppen aus dem 
Manöver in ihre Standorte erforderlich erscheint, die zur Ent- 
lassung kommenden Mannschaften im unmittelbaren Auschluß 
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