Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

3. Für die Schießübungen der Ersatz-Reservisten der 
Infanterie, soweit sie noch mit dem Gewehr 71. 84 aus- 
gebildet werden, sind folgende Festsetzungen maßgebend: 
a) Im Allgemeinen. In Bezug auf das Erfüllen der 
Bedingungen, wo solche gestellt sind, gelten die Be- 
stimmungen des § 25, 5, in Bezug auf den Anzug 
die §§ 23, und 34, 8 der Schießvorschrift für die 
Infanterie 1887. 
Für die vorbereitenden Uebungen zum gefechts- 
mäßigen Schießen, welche bereits während der ersten 
Einziehung vorzunehmen sind, sowie für das gefechts- 
mäßige Schießen mit scharfen Patronen bei späteren 
Einziehungen gelten die im VII. Abschnitt der Schieß- 
vorschrift gegebenen 
b) Im Besonderen. 
Grundsätze. 
I. Uebung (45 Patronen). 
Vorübung. Bedingungen zu 3 Schuß. 
  
  
  
  
  
  
— 
„ 
Nr. Meter.Anschlag. Scheibe. Bedingungen. Bemerlungen. 
1 100 stehend Sirichickeike Tresser, 2 Mannsbreiten, Für jede der 
aufgelegt Strichscheibe Strich Uebungen Nr. 5.9 
— — 6 — —iHmmussen je 5 so- 
* tehend Mannsbreiten, 1 Spiegel, kronen verfügbar 
2 looufgelegt Ningscheibe 21 nge, beiben, und i 
5 „„II galso nöthigenfaus 
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3100 frlichudig MgschwJresselisgäsnswbwcmWMVWWWW 
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4150 stehend « -Axt-essen29)kannöbrcttcn, " 
ausgelegt Ningscheibe 8 MNinge. 
 
	        
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