Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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b) Von den übrigen obersten Waffenbehörden: 
einer Zahlen-Nachweisung nach Muster 1 und nöthigen- 
falls einer Mittheilung nach Muster 2, Bemerkung b. 
Bei Vorlage dieser Zahlen-Nachweisungen ist erforderlichen- 
falls gleichzeitig ein kurzgefaßter Bericht über besondere Vor- 
kommnisse und Bemerkungen von allgemeiner Bedeutung, sowie 
hinsichtlich etwaiger Wünsche für die Ucbungen des nächsten 
Jahres vorzulegen. 
Von der Train-Inspektion sind hierbei Vorschläge über 
die Bildung von Uebungs-Kompagnien der Reserve für das 
nächste Jahr — unter Beifügung einer bezüglichen Berech- 
nung — zu machen. 
Für den Fall, daß die Train-Inspektion bis zu genanntem 
Termin eingegangen sein sollte, sind die bezüglichen Vorschläge 
von den Generalkommandos zu machen. 
1I. Reserve und landwehr. 
(Anlage 1.) 
14. Außer den in Anlage 1 aufgeführten Uebungsstärken 
sind zu Uebungen heranzuziehen: 
a) Die Volksschullehrer der Reserve gemäß H. O. § 10, 
(s. auch Ziffer 33), 
b) die ehemaligen Einjährig-Freiwilligen aller Waffen, 
*-“ nicht O Offizier-Aspiranten sind, gemäß H. O. 
8 10,5 ½ *) 
died Offizier-Aspiranten 2c. aler Waffengattungen (H. O. 
§ 46 — f. auch H. O. § 40, u), sofern sie nicht 
lediglich zu den unter Zisffer 1 der vorstehenden Aller- 
höchsten Kabinets-Ordre festgesetzt dwehr-lebungen 
einberufen werden, 
4) Mannschaften, welche an Stelle des Ausbildungs- 
personals für die Ersatz-Reservisten der Infanterie und 
□ 
*) Auf besonderen Antrag dürsen die Generalkommandos b;. 
obersten Wassenbehörden die Ableistung der beiden gesetzlichen Uebungen 
im unmittelbaren Anschluß genehmigen.
	        
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