Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

lanbe fünd abgugebeni 
35 
Bemerlungen 
  
9 
GCatf- Pferde außerdem 
2 Ober= oder] Die Aerzte des Frie= Burschen für 
Lazareth= densstandes sind von die ein- 
gehülfen, der Kavallerie oder berufenen 
2 Unler-Laza= Artillerie beritten zu! Offiziere sind 
reihgehülfen. machen. Die sonst von den 
erforderlichen Reit= bezügl. Train= 
und Zugpferde sind Bataillonen 
von den bezügl. zu gestellen. 
Train-Bataillonen! 
· zu gestellen. i 
Reservisten. 
— — ) — 
  
  
Den Generalkommandos wird an- 
LA J. den T : SD#eirii 
behufs Ausbildung der Kranken- 
träger des Veurlaubtenstandes mit 
dem Nevolver 1 bis 2 Infanterie- 
Offiziere zur Verfügung zu stellen. 
Mehrkosten dürfen hierdurch nicht 
entstehen. 
  
  
  
  
Für jede 
Fuß= 
Artillerie= 
Kom- 
dam weren nach Bedarf. 
pagnie 
1 Schlosser 
  
Spielleute und 
  
" "11 Zahlmeisier= " 
= Aspirant. 
1 Ordonnanz. 
  
1—3Lazareth- 
oder Unter- 
Lazareth= 
gehülfsen. 
  
  
Die Heranziehung der Feuer- 
bei der Fuß= „Artillerie die General- 
Inspektion. 3*
	        
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