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Abtheilung B.
Ziffer 2. Für „Feld-Magazinrendanten, Feld-Magazinkontrolore“ ist zu setzen:
7/0P O . * D 1l0 s
8. 2.
Der §. 2 derselben Verordnungen erhält unter Abschnitt I solgende Abänderungen beziehungsweise
Ergänzungen:
Abtheilung A.
Ziffer 10 hat anstatt:
„b b) für den Kontroöörr 29800 Mark“
zu lauten:
„bb) für den Kassrer 5P5000 Mark“.
Ziffer 2. Proviantämter.
ür die Proviantamtsdirektoren und Proviantmeister p000 Mark,
b) für die Proviantamtsrendanen 6000 =
JDc#) für die Proviantamtskontrolhere 3000
4) für die Mühlenmeiter 13000 =
#) für die Backmeister . 1500 -;
Ziffer 117T hat anstatt:
„s) Unteroffiziervorschule zu Weilburg:
für den Rendanten“
zu lauten:
„I) Unteroffiziervorschulen a4 Weilburg und Neubreisach:
ür die Rendanten
Abtheilung B.
Ziffer 2. Feld-Proviantämter.
5100 Mark“.
b) für die Feld-Proviantamtsrendanten. . 6000 Mark,
e) für die gitrgrrrenemnim rat. ... .....3000-
chfurdtc-eld-Backmeister.... 1500-
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin den 10. Februar 1890.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
Kriegsministerium. Berlin den 3. März 1890.
Vorstehende Allerhöchste verordnung wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 3662. 90. B. 1. v. Verdy.
Nr. 58.
Garnison-Gebändcordnung.
Erster Theil.
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Bch genchmige den anliegenden ersten Theil der Garnison-Gebäudeordn# i ie
Besli . -. - ..« « « ng mit der Maßgabe, daß die
denen desselben stait der bisherigen Vorschriften über Einrichtung znd Ausstattung 7 n Kasernen bei
bereits befehendevon Neubauten zu Grunde gelegt werden und auch auf vorhandene Kasernen und andere
die Mittel laste ebäude, welche zu Kasernen eingerichtet werden sollen, insoweit Anwendung finden, als
verfügbar sind und die zu erzielenden Verbesserungen in angemessenem Verhältniß zum Kosten-