Kriegsministerium. Berlin den 11. März 13890.
65.
Bewaffnung der bei den Korps-Bekleldungsämtern zu errichtenden Handwerker-Abtheilungen.
Die gemäß der Allerhöchsten Rabinets= Ordre vom 20. v. M. — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 7 —
bei den Korps-Bekleidungsämtern zu errichtenden Handwerker-Abtheilungen sind mit Infanterie-Seiten-
gewehren U/XN zu bewaffnen. Die erforderlichen derartigen Seitengewehre haben die Artilleriedepots auf
spezielle Anweisung der Königlichen Generalkommandos aus verfügbaren Beständen zu verabreichen.
- In Stelle von Infanterie-Seitengewehren U/NI können für den vorberegten Zweck auch Infanterie=
Faschinenmesser M ausgegeben werden.
No. 103/3. 90. D. 1. v. Verdy.
Kriegsministerium. Berlin den 17. März 1890.
Nr. 66.
Dienstanweisung für die Korps-Bekleidungsämter.
Die durch Allerhöchste Kabinetes'Ordre vom 4. d. M. genehmigte Dienstanweisung für die Korps-
Bekleidungsämter tritt am 1. April d. J. an Stelle des bisherigen Entwurfes vom 26. März 1888 und wird
in den nächsten Tagen nach Maßgabe des Druckvorschriften-Etats zur Ausgabe gelangen.
Die Uebersendung erfolgt unter Umschlag auf Grund des der Sendung beigefügten Vertheilungs-
planes. Die für die Korps-Bekleidungsämter bestimmten Exemplare werden denselben unmittelbar von hier
aus zugestellt werden.
Bei Aufstellung der Vertheilungspläne sind die zum 1. April aus Anlaß der Bildung zweier neuen
Armeekorps eintretenden Veränderungen bereits berücksichtigt worden.
» BeiunmittelbarerBestellungausderArmeekanndergchcftetcAbdruckflir.--z.2,40undderkatton-
nirte für Jk. 2,70 von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Verlin SW., Koch-
straße 68—70, in deren Verlag die Dienstanweisung erschienen ist, bezogen werden.
No. 212, 3. 90. B. 3. v. Verdy.
Kriegsministerium. * J Berlin den 17. März 1890.
„ Nr. 67 eik ..
Waffen-Reparatur-Preisverzeichniß für die Königlichen Artilleriedepots.
Für die seit dem 1. Januar d. J. in den Artilleriedepots durch die Zeughausbüchsenmacher zur Ausführung
gelangten bz. noch gelangenden Instandsetzungen an Waffen wird bis auf Weiteres ein Zuschlag von 20%
zu den Sätzen des vorgenannten Preisverzeichnisses bewilligt.
No. 54/2. 90. D. 1. v. Verdy.
Kriegsministerium. #
Provisorisches Waffen-Departement. Berlin den 25. Februar 1890.
Nr
Ausrüstungs-Nachweisung für die Wagen eines kommandirenden Generals.
Den Kommandobehörden wird die vorbezeichnete Ausrüstungs-Nachweisung mit Vertheilungsplan unter
Umschlag übersandt werden.
No. 63/2. 90. D. 2. Sallbach.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 5. März 1890.
Nr. 69.
Bekleidungs. Entschädigung für Volksschullehrer 2c. während ihrer Dienstzeit.
Fur die zur Ableistung ihrer Dienstpflicht eingezogenen Volksschullehrer und Kandidaten des Vollsschulamts
mi die Verbrauch--Cntschsdigung für Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke nach §. 20 der Bekleidungs-Ordnung l
zuständig.
No. 768/2. 90. B. 3. Stockmarr.