Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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Die Militär-Pensionskasse ist angewiesen, die Auszahlung der gedachten Ehrengeschenke an die 
bezeichneten Empfänger am 22. März d. J., dem Geburtstage Seiner Majestät des Hochseligen Kaisers und 
Konigs Wilhelm I., zu bewirken. 
Die Benachrichtigung der Empfänger über die erfolgte Bewilligung hat auf Grund der gegenwärtigen 
Bekanntmachung durch die Truppentheile und bezüglich der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Empfänger 
durch die Bezirkskommandos zu erfolgen. 
No. 190. 3. 90. C. 2. v. Spitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 19. März 1890. 
Provisorisches Waffen-Departement. 
Nr. 80. 
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung. 
Die Ausrüstungs-Nachweisung für eine fahrende Batterie ist neu gedruckt und den Kommando= 2c. Behörden 
in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugesandt worden. 
Die bisherige Ausrüstungs-Nachweisung für eine Feld-Batterie C/73 — Berlin 1886 — tritt hier- 
durch außer Kraft. 
No. 16/2. 90. D. 2. Sallbach.
	        
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