Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

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§. 32 Nr. 21. 
Militärpflichtige, welche in der Vorbereitung zu einem bestimmten Lebensberufe oder in der Erlernung 
einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenden Nachtheil erleiden 
würden; Militärpflichtige römisch-katholischer Konfession, welche sich dem Studium der Theologie widmen, sind 
zurückzustellen. 
§. 40 Nr. Za. 
Taugliche Militärpflichtige römisch-katholischer Konfession, welche die Subdialonatsweihe empfangen 
haben (§. 29,1b), sind der Ersatzreserve zu überweisen. Im Uebrigen siehe §. 117,. 
G. v. 8. 2. 90. 
§. 64 Nr. 5u. 
Anträge auf Zurückstellung von der Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse (Ss. 32 und 33) 
mit Ausnahme der Anträge auf Zurückstellung Militärpflichtiger römisch-katholischer Konfession, welche sich 
dem Studium der Theologle widmen. Ueber Anträge der letzteren Art entscheiden die ständigen Mitglieder 
der Ersatzkommission (S. 29,/ b). 
§S. 117 Nr. 4. 
Der Ersatzreserve überwiesene Personen, welche auf Grund der Ordination dem geistlichen Stande 
angehören, sollen zu Uebungen nicht herangezogen werden; auch bleiben Ersatzreservisten, welche die Subdiakonats- 
weihe epfangen haben, von Uebungen je. 
v. 1. 2. 88. Art. II §. 13. G. v. S. 2. 90. 
Anlage 1 zur Wehrordnung. 
Landwehr-Lezirksciutheilung 
für 
das Deutsche Neich. 
  
  
Infanterie- Verwaltungs- Bundesstgat 
Armeekorps. . .., (im Königreich Preußen 
rmeekorp Brigade. Landwehrbezirke. (b. ehelstue ) auch Provinz be. 
ezirke. Regierungsbezirk). 
II. Königlich, 5. Königlich Bayreuth. Bezirksamt Teuschni önigreich V 
bayerisches. bayerische) reuth - Bruschnte- Königreich Bayern. 
- Etanssteinach. 
- Kulm ac 
- Bayreuth. N.-B. Oberfranken. 
- Pegnit. 
Magistrat Ku mbach- 
- Bayreuth. 
  
  
  
  
  
  
Bekanntmachung. 
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 14. März d. J., betreff ä 
ä . — .·«--fressendAbandcrunaenundm- 
gänzungen der Deutschen Wehrordnung, d arzd, betr »sp-» 
ordnungzurösscntlichen Kenntäiß gebää wer en die nachstehenden Berichtigungen des Textes der Wehr-
	        
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