Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

I. 
An die Stelle der „Admiralität“ tritt 
in den §§. 2,2; 52,6; 53, 3 und s; 74,2; 76, 10; 97, o; 103, 1 
das „Relchs- Marine- Amt 
in den 88. 75,6; 97,7; 104 
das „Oberkommando der Marine“. 
II. 
An die Stelle des „Ohefs der W#miralität tritt 
in den §§. 82, 2; # und 4; 93, s und ? 
· der „kommandirende Amiral,“ 
in §. 83, 7 
das „Reichs-Marine-Amt“. 
III. 
An die Stelle des „Generalkommando der Marine“ tritt 
in §. 99,3 
das „Reichs-Marine-Amt“. 
IV. 
In §. 2 ist 
unter . 5 #emn Schluß hinzuzufügen: 
s der Marineordnung“. 
unter Ka 5 ½% vorletzter Absatz einzuschalten: 
„Die Mitwirkung des Oberkommandos der Marine hinsichtlich der Essatzangelegenheiten 
der Marine in der dritten Instanz ergiebt sich aus dem Inhalt dieser Verordnung bz. aus 
der Marineordnung“. 
V. 
In der Anlage 4 Nr. 6 ist, hinter „Werftdivision“ einzuschalten 
„bz. Torpedo-Abtheilung“ 
In dem zugehörigen Muster a ist auf der ersten Seite 
unter 
ien Werftdivision“ zu setzen 
en Torpedo-Abtheilung“. 
VI. 
Es itt zu seben 
fa 17“: „19“ 
in §§. 53,; 103,7; 121, 
7 statt „I., II., IX. u X. Armeekorps“ „I., II., IX., X. und XVII. Armeelorps“, 
in 8. 128,7 
statt „des Eisenbaln-Neimentt“ 
„der Eisenbahn-Brigade“. 
VII. 
Das Citat unter §§. 29,“ : 32,2 und s ist zu vervollständigen durch 
. 2. 90.“ 
„G. v 
In §. #%% ulhe Aef. I ist statt „und 2“ zu setzen: 
7. und 
Berlin, den 20. man- 1890. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck.
	        
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