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Die bisherigen Ausrüstungs-Nachweisungen für
den 1. eines Feld-Artillerie-Regiments 2c., aufgestellt 1882, und für eine Ausfall-Batterie C/73,
aufgestellt 1879
treten hierdurch außer Kraft.
No. 14./4. 90. D. 2. Sallbach.
Kriegsministerium. ⅞. #
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 5. April 1890.
Nr. 103.
Ausgabe der „Anleitung für den Beobachtungsdienst".
Die „Anleitung für den Beobachtungsdienst“ wird den Kommandobehörden in der erforderlichen Anzahl von
Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
Dieselbe erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Berlin SW., Kochstraße 68— 70, und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet. 45 & und
kartonirt — in Pappband mit Leinewandrücken — 60 & das Stück.
J.
No. 354/3. 90. A. 2. v. d. Boeck.
Kriegsministerium. «
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 5. April 1890.
Nr. 104.
Ausgabe der „Auleitung für die Handhabungsarbeiten der Fuß Artillerie“.
Die „Anleitung für die Handhabungsarbeiten der Fuß-Artillerie“ wird den Kommandobehörden in der
erforderlichen Anzahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
Dieselbe erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
Verlin SW., Kochstraße 68— 70, und kostet bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee geheftet 85 A und
kartonnirt — in Pappband mit Leinewandrücken — 1 44 das Stück.
J. V.
No. 125.1 90. A. 2. v. d. Boeck.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 9. April 1890.
Nr. 105.
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1889 verabreichten Naturalien.
Nach den gemäß §. 156 des Reglements über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden dem Kriegs-
ministerium zugegangenen Berichten der Königlichen Generalkommandos sind im Jahre 1889 im Ganzen
10 Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen verabreichten Naturalien erhoben worden.
avon wurden erachtet für
» überhaupt begründet unbegründet
beim i. Armeekorps grun
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In den 3 Fällen, in welchen die erhobenen Ausstell i i
theils rin Ersatz in gtenn. chen baes B usstellungen als gerechtfertigt anerkannt worden sind, hat
Erssa 7 eine Abfindung in Geld stattgefunden.
gesprochens, canen Falle ist gegen ein Proviantamt wegen mangelhafter Lieferung eine Mißbilligung aus-
No. 132/I. 90. B. 2. Stockmarr.