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§S. 5.
Obliegenheiten des Direktors.
Der Direktor leitet und überwacht den gesammten Dienst der Militär-Eisenbahn und erläßt zu diesem
Zweck innerhalb der Grenzen seiner Befugnisse bz. unter Zustimmung der vorgesetzten, im §. 1 genannten
Behörden die nöthigen Befehle, Dienstordnungen und Vorschriften. « « «
Er leitet den Schriftverkehr der Direktion, vertritt dieselbe nach außen bin, erledigt alle rechtlichen
Angelegenheiten der Militär-Eisenbahn und bestätigt innerhalb seiner Befugnisse die Kontrakte. Er führt ein
Dienstsiegel mit der Umschrift: „Königliche Direktion der Militär-Eisenbahn — Berlin —“.
uf die Ausbildung der zur Militär-Eisenbahn kommandirten Offiziere, Unteroffiziere und Mann-
schaften im Eisenbahnbetriebsdienste hat er stets besonderes Augenmerk zu richten und die Erreichung dieses
Hauptzweckes mit allen Mitteln anzustreben.
Die Vertretung des Direktors in Behinderungsfällen von voraussichtlich nur kurzer Dauer erfolgt
durch den Kommandeur der Betriebs-Abtheilung (vergl. §. 6), bei längerer Abwesenheit des Direktors dagegen
hat der Brigadekommandeur den Stellvertreter zu bestimmen.
S. 6.
Obliegenheiten des Kommandeurs der Betriebs-Abtheilung.
Der Kommandeur der Betriebs-Abtheilung leitet nach den ihm durch den Direktor ertheilten Befehlen
und Weisungen den gesammten Dienst der ihm unterstellten Abtheilung. »»·
Er erledigt innerhalb seiner Befugniß alle den Betrieb und die Verwaltung der Militär-Eisenbahn
betreffenden laufenden Angelegenheiten, leitet selbständig den Schriftwerkehr der Betriebs-Abtheilung mit
anderen, gleichgestellten Eisenbahn-Behörden, Lieferanten, dem die Bahn benutzenden Publikum u. s. w. und
führt Hiecsu ein Dienstsiegel mit der Umschrift: „Königliche Preußische Militär-Eisenbahn Berlin—Schießplatz.
Betriebs-Abtheilung.“ Er trägt insonderheit die Verantwortung für die stete Sicherheit, Ordnung und
Wirthschaftlichkeit des Betriebes, sowie für die militärische Disziplin des gesammten, zur Betriebs-Abtheilung
dauernd oder zeitweise gehörigen Personals, über welches ihm die Strafbefugniß eines detachirten Bataillons=
kommandeurs zusteht.
Die Vertretung des Betriebslommandeurs in Behinderungsfällen verfügt der Direktor bz. dessen
Stellvertreter.
8. 7.
Obliegenheiten des Chefs der Betriebs-Kompagnie.
Der Chef der Betriebs-Kompagnie leitet und überwacht als Betriebs-Inspeltor den gesammten äußeren
Dienst. Derselbe hat über die Offiziere und Mannschaften der Betriebs-Kompagnie die Disziplinarstrafgewalt
eines Kompagnie-Chefs. Seine Vertretung befiehlt der Kommandeur der Belriebs-Abtheilung.
g. 8.
Dienstordnung.
& 34 Der Dienst der Betriebs-Abtheilung, der Betriebs-Kompagnie und des gesammten Betriebs-Personals
und B) im Einzelnen wird durch eine besondere durch den Chef des Generalstabes der Armee zu
erlassende Dienstordnung hheregenn i "1 p hef st 3
§. 9.
2 Kassen-Verwaltung.
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musommengefett E! ing der Kasse der Militär-Eisenbahn erfolgt durch eine Kassen-Kommission, welche
aus dem Kommandeur der Betriebs-Abtheilung,
dem Lieutenant, welcher dem Betriebs-Büreau vorsteht,
Stun den- erhen Zahlmeister (8. 3 A. o).
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Dicnwegcltder DeiriebNAgtthtiilmäFafsen ommission der Militär-Eisenbahn (Berlin —Schießplatz)“ und das
5r Die Verwaltung erfolgt nach den Grundsätzen des Reglements über das Kassenwesen der Truppen
und den von der vorgesetzten Militärbehörde erlassenen besonderen Bestimmungen.