Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

— 116 — 
Tekturen gelangen zur Versendung: 
Nr. 8 bis 12 zur Militär-Eisenbahn-Ordnung. I. Theil. Kriegs-Transport-Ordnung, 
Er. 1 zur Militär-Eisenbahn-Ordnung. II. Theil, 
r. 
38 bis 42 den Bestimmungen über Organisation und Dienstbetrieb der Kriegsschulen (Kriegsschul- 
Instruktion), 
. 54 bis 110 zu dem Entwurf eines Geschütz-Exerzir-Reglements für die Küsten-Artillerie, 
62 zu dem Exerzir-Reglement für die Fuß-Artillerie. II. Abschnitt — Ausbildung am Geschütz, 
1 zum 2. abgeänderten Entwurf zum Dienst der Fuß-Artillerie bei der Belagerung, 
11 bis 14 zur Vorschrift über das Geschäftsverfahren bei den technischen Revisionen im Bereiche der 
Artilleriedepots, 
. 3 bis 10 zur Instruktion über den Gebrauch des Richtbogens, 
69 bis 98 zur Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feld-Artillerie, 
45 bis 47 zur Vorschrift für die Verwaltung des Uebungsgeräths der Fuß-Artillerie und der hierzu 
gewährten Gelder, 
33 bis 49 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Laboratorien bei den Artilleriedepots, Theil I, 
116 zum Negiement über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden, 
1 bis 4 zur Vorschrift für die Anlage und den Betrieb der Kriegs-Verpflegungsanstalten. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.